Vermögenssteuer: Vorschläge aus der Nationalbank

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BERICHT. Besteuerung der Bodenrente, Erbschaftssteuer sowie Steuer auf Nettovermögen ab 50 Millionen Euro.

SPÖ-Chef Andreas Babler drängt auf eine Vermögenssteuer. Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) hat in einem VN-Interview gerade angekündigt, nur dann zu bleiben, wenn er nicht mit Herbert Kickl zusammenarbeiten muss und keine Vermögenssteuern eingeführt werden. Die FPÖ ist gegen ebensolche. Alles sehr kompliziert und so verfahren, dass man davon ausgehen kann, dass sich in den kommenden Jahren wenig bis nichts ändern wird im Steuersystem.

Sozialminister Johannes Rauch von den Grünen hindert das nicht, darüber nachdenken zu lassen. Im zweiten Teil des aktuellen Sozialberichts seines Ressorts steht ab Seite 279 das Ergebnis: „Privateigentum und Zugang zu Ressourcen: Wege zu einer egalitären Gesellschaft in Österreich.“ Es kommt aus der Nationalbank bzw. von den dortigen Ökonomen Pirmin Fessler und Martin Schürz. Rauch könnte es gefallen, im Vorwort betont er jedoch in Bezug auf alle Beiträge, dass die „Inhalte in der Verantwortung der Autor:innen liegen“ würden.

Soziale Ungleichheit und die Klimakrise stellen laut Fessler und Schürz große Herausforderungen an die Gesellschaft: „Die Umstellung auf eine umweltfreundlichere Wirtschaft ist mit erheblichen Kosten verbunden. Zudem erfordern vielfältige Krisen eine Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Wirtschaft und Staat, was bedeutende Investitionen in Bereichen wie Pflege, Kinderbetreuung, Bildung sowie in der Infrastruktur notwendig macht. Um diese Ziele zu erreichen, muss das Steuersystem so reformiert werden, dass es stärker auf das Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit abgestimmt ist und gleichzeitig einen ressourcenschonenden Umgang, insbesondere mit Grund und Boden, fördert.“

Ihr Vorschlag: Beteuerung der Bodenrente, Wiedereinführung der Erbschaftssteuer sowie eine Steuer auf Nettovermögen ab 50 Millionen Euro.

Eine Besteuerung der Bodenrente (das ist ein lagebedingter Ertrag bzw. standortbedingter Zusatzprofit, der aus Vermietung oder Verkauf eines Grundstücks zu erzielen ist) werde von verschiedenen Denkschulen der Ökonomie, von wirtschaftsliberal bis keynesianisch, als sinnvoll zur Finanzierung öffentlicher Leistungen angesehen: „Die Bodenrentenbesteuerung zielt auf eine gerechte Verteilung von Wertsteigerungen ab, die durch öffentliche
Investitionen entstehen, und unterstützt nachhaltige Landnutzung, was sowohl ökologische als auch soziale Vorteile bringt.“

Beispiel: Werde in Wien mit Geldern der Allgemeinheit eine neue U-Bahn-Station errichtet, erhöhe das die Bodenrente in der Umgebung. Der oder die Eigentümer:in profitiere davon. Dabei handle es sich auch um eine Umverteilung von Eigentumslosen zu jenen, die Eigentum an Grund und Boden hätten.

Empfohlen werde eine schrittweise Einführung: „Rezent wird für die Bodenrente sogar eine Besteuerung von über 100 Prozent vorgeschlagen, um eine absichtliche Verzerrung zugunsten des Naturschutzes und gegen die Zersiedelung zu erreichen. Bei einer derart hohen Besteuerung müssten selbstverständlich Steuern auf Konsum und Einkommen im Gegenzug stark gesenkt werden.“

Die Erbschaftssteuer würde nach Überzeugung von Fessler und Schürz soziale Mobilität und Chancengleichheit stärken, „indem sie unverdiente, leistungslose Vermögenszuwächse besteuert“. Ansetzen sollte sie bereits ab einer Bagatellgrenze: „Familienmitglieder sollten nicht bevorzugt und alle Vermögensbestandteile sollten einbezogen werden. Sie sollte progressiv ausgestaltet sein, mit sehr niedrigen Sätzen bei kleinen Erbschaften beginnen und mit sehr hohen Steuersätzen bei großen Erbschaften enden. Dies wäre ökonomisch vernünftig. Ob deren Aufkommen zweckgebunden für den Ausbau von Kindergärten, öffentlichen Schulen oder der sozialen Pflege verwendet werden soll, muss öffentlich diskutiert werden.“

Schließlich sprechen sich die beiden Ökonomen für „eine Steuer auf sehr hohe Nettovermögen“ aus. Eine solche sei „entscheidend für den Schutz der Demokratie und das Funktionieren der Marktwirtschaft, indem sie einer übermäßigen Vermögens- und Machtkonzentration entgegenwirkt, Transparenz herstellt sowie Gerechtigkeit im Vermögensbereich fördert“.

In Österreich wird aktuell ein Freibetrag von einer Million Euro diskutiert. Fessler und Schütz würden bei 50 Millionen Euro beginnen. Begründung: Bei einer solche Grenze könne „von steuerlich belasteten Leistungsträgern und kleinen Eigenheimen nicht mehr sinnerfüllt die Rede sein. Der fiskalische Fokus liegt dann auf den demokratiepolitisch nicht tolerierbaren Machtungleichgewichten zwischen Arm und Reich.“

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