Schelling verteidigt Frühpensionierungen bei der Post

BERICHT. Finanzminister spricht von „Restrukturierung des Unternehmens“. Sprunghafter Anstieg in den letzten Jahren. 

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BERICHT. Finanzminister spricht von „Restrukturierung des Unternehmens“. Sprunghafter Anstieg in den letzten Jahren.

Die österreichische Post AG, die sich über die Bundes- und Industriebeteiligungen GmbH (ÖBIB) mehrheitlich im Eigentum der Republik befindet, betriebt Personalabbau auf Kosten der Steuerzahler, nämlich über Frühpensionierungen. Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) liefert in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung gegenüber dem NEOS-Nationalratsabgeordneten Gerald Loacker Zahlen und rechtfertigt die Vorgangsweise.

Über viele Jahre hinweg gab es bei der Post nur verhältnismäßig wenige Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit. Bis 2008 waren es – auf Antrag oder amtswegig – meist deutlich weniger als 200. Seither gibt es laut der Anfragebeantwortung einen sprunghaften Anstieg. Was Loacker nicht verwundert, sei doch keine Zustimmung des Finanzministeriums mehr erforderlich. 2013 und 2014 betrugen die Zahlen immerhin 461 und 441.

Diese Form der Ruhestandsversetzungen, die für alle Beamten gilt, kostetet laut Schelling von 2010 bis 2014 immerhin 90 Millionen Euro. Ein Teil davon entfiel auf die Postler.

Die Vorgangsweise ihres Unternehmens ist für Schelling nachvollziehbar: „Die Steigerung der Anzahl an Pensionierungen nach dem Jahr 2009 kann auf das jährlich sich erhöhende Durchschnittsalter der Beamten und die hohe körperliche Belastung eines großen Teils der Arbeitsplätze bei der Österreichischen Post AG zurückgeführt werden“, schreibt er und lässt schließlich wissen: „Weiters führt die zunehmende Restrukturierung des Unternehmens dazu, dass die Anzahl der verfügbaren Verweisarbeitsplätze gesunken ist und weiter sinkt. Eine Verweisbarkeit auf andere Funktionen im Unternehmen ist daher in eher wenigen Fällen tatsächlich möglich, die Verweisbarkeit auf Positionen in einem anderen Bundesbereich ist für Post-Beamte ebenfalls nicht gegeben, weil dies gesetzlich nicht vorgesehen ist.“ Also bleibt demnach nur die Frühpensionierung – „ein Zugeständnis, dass die Umstrukturierung eines mehrheitlich staatlichen Unternehmens zu Lasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler geht“, so Loacker.

Laut einem Rechnungshofbericht vom April 2014 gingen beamtete Postler damals im Schnitt mit 53,37 Jahren in Pension, Bundesbeamte dagegen mit 60,50 Jahren. Nur fünf Postbeamte erreichten das gesetzliche Pensionsantrittsalter von 65 Jahren.

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