Ökosteuerreform nicht genügend

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BERICHT. Wirtschaftsforschungsinstitut: CO2-Bepreisung müsste höher, Ausgleich treffsicher sein. Klimaschädliche Förderungen sollten gestrichen werden.

„Mit der von der Bundesregierung vorgestellten Steuerreform 2022/24 wird ein erster nationaler Schritt zur Einführung des umweltökonomischen Instrumentes der CO2-Bepreisung gesetzt“, schreiben Angela Köppl, Stefan Schleicher und Margit Schratzenstaller vom Wirtschaftsforschungsinstitut WIFO in einer Bewertung der Reform. Es ist also nicht so, dass sie diese komplett verreißen. Kritische Anmerkungen haben sie jedoch viele.

Die vorgesehene CO2-Bepreisung (zunächst 30 Euro pro Tonne und dann von Jahr zu Jahr mehr) sei „weit unter dem aktuellen Preis für Emissionsrechte im EU-Emissionshandelssystem und den dort erwarteten Preisanstiegen aufgrund des ambitionierteren EU-Reduktionsziels für 2030“. Weitere Akzente wären daher nötig.

Außerdem: „Die Ausgaben für Kompensationszahlungen an Haushalte (Klimabonus) und Unternehmen (Carbon-Leakage-Regelung, Härtefallregelung) sowie für weitere begleitende Maßnahmen (Sauber-Heizen-Offensive, Förderung von Klimainvestitionen) übersteigen die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung.“ Siehe Grafik. Die Zahlungen werden zudem im Vorhinein erfolgen. Das könnte auf Kosten des gewünschten Lenkungseffektes gehen: Wozu umsteigen, wenn man nicht spürbar draufzahlt?

Notwendig bzw. möglich wären stärkere und vor allem auch weitere Akzente, wie die Forscherinnen und Forscher betonen. Ihre Vorschläge: Einstieg in die CO2-Abgabe nicht bei 30 Euro, sondern auf einem höheren Niveau „sowie ein ambitionierterer Preispfad“; Rückverteilung – insbesondere über den Klimabonus – nicht per Gießkanne (für alle gleich), sondern „zielorientierter durch Stützung von niedrigen Einkommen“; „Stimulierung von Leuchtturmprojekten für verschränkte Mobilität, energieautonome Quartiere, integrierte Energienetze und Recycling in der Sachgüterproduktion“; „Zeitliche Befristung und striktes Monitoring für den Klimabonus und für die vorgesehenen Ausnahmen bei Unternehmen und in der Landwirtschaft“: „Abschaffung bzw. Ökologisierung bestehender klimaschädlicher Subventionen, wie die Pendlerpauschale, das Dienstwagen- und das Dieselprivileg“.

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