Neuwahl: Steuerzahler müssen büßen

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ANALYSE. Automatische Belastungen laufen weiter – und werden nicht einmal durch eine Senkung der Krankenversicherungsbeiträge kompensiert.

Dass der nächste Finanzminister wie Donald Duck im Geld baden wird, kann man jetzt auch wieder nicht sagen. Andererseits: Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hat nach Veröffentlichung des Ibiza-Videos die Koalition aufgekündigt und Neuwahlen ausgerufen. Eine breite Mehrheit unterstützt das. Das Problem für Herr und Frau Österreicher ist nur, dass sich keine parlamentarische Mehrheit dafür findet, zumindest einen Teil der „Steuerreform“ zu retten bzw. zu beschließen. Die Folge: Während sie durch die Kalte Progression weiterhin automatisch belastet werden, bleibt mehr Geld in den Staatskassen -laut jüngster Prognose der Nationalbank ist mit steigenden Überschüssen zu rechnen.

Das Parlament müsste ja keine große Steuersystemreform beschließen, die dann erst nach den Neuwahlen ausfinanziert werden muss. Abgesehen davon, dass eine solche ohnehin nie geplant war, würde es ausreichen, einen Teil der Entlastungen zu fixieren. Und zwar dem Volumen entsprechend, das die Kalten Progression von heuer auf das nächste Jahr entfaltet. Das wären rund 400 Millionen Euro.

Die Abschaffung der Kalten Progression war ursprünglich von ÖVP und FPÖ ausdrücklich versprochen worden; in ihren Wahlprogrammen 2017 ist das unmissverständlich enthalten. Nachdem sie diese Maßnahme zunächst aber erst 2023 in Kraft treten lassen wollten, meldete Sebastian Kurz Vorbehalte an; dieser Schritt wäre demnach nicht unbedingt sozial gerecht, weil ja Bezieher sehr kleiner Einkommen wenig bis nichts davon hätten.

Die ersten Teile der Steuerreform, die ÖVP und FPÖ geplant hatten, wären fast beschlussreif. Dazu zählt eine Senkung der Krankenversicherungsbeiträge mit 2020 sowie eine Reduktion der Lohnsteuertarife ab 2021. Beides wird nun jedoch aller Voraussicht nach nicht mehr fixiert werden vor der Nationalratswahl Ende September. Und danach stehen zunächst Koalitionsverhandlungen auf dem Programm, sodass es mit einem Inkrafttreten mit 1. Jänner des kommenden Jahres knapp bzw. unmöglich werden wird.

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