BERICHT. Einzahlungen sind im ersten Jahresdrittel um mehr als sieben Prozent gestiegen.
„Keine neuen Belastungen“, hat sich die Bundesregierung auf ihre Fahnen geheftet. Sie profitiert jedoch von Erhöhungen, die vor ihrer Zeit fixiert worden sind: Mit 1. August 2017 und 1. Jänner 2018 sind Gerichtsgebühren angehoben worden. Und das beschert Justizminister Josef Moser (ÖVP) nun ein kräftiges Einzahlungsplus.
Laut Budgetvollzug für das erste Jahresdrittel sind die Einzahlungen, die die Justiz verzeichnete, gegenüber dem Vergleichszeitraum 2017 um immerhin 28,5 Millionen Euro bzw. 7,2 Prozent auf 424,3 Millionen gestiegen. Zur Begründung wird im Vollzugsbericht ausschließlich die Gebührenentwicklung angeführt.