Koste es, was es wolle II

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ANALYSE. Bei der Abfederung von Energiepreisen agiert die Regierung schlicht fahrlässig. Auf die Wirkung bisheriger Maßnahmen wird genauso wenig geachtet wie auf die Treffsicherheit.

„Koste es, was es wolle“, war zu Beginn der Pandemie eine wichtige Ansage des Staates: Im März 2020 war nicht absehbar, was kommt. Schlimmeres war zu befürchten. Die Ansage wirkte beruhigend. Jetzt spricht zwar niemand davon, „Koste es, was es wolle“, ist aber wieder Programm. Und zwar bei der Abfederung von Energiepreisen.

Das Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO) hat auf die Schnelle ein Papier zum Thema veröffentlicht: Wie könnte man auf die steigenden Preise reagieren? Ehe man sich Gedanken darüber macht, wäre den Experten zufolge dies angesagt; wäre ja logisch: „Bevor allerdings zusätzliche Entlastungsmaßnahmen gesetzt werden, sollte die Betroffenheit der Haushalte in Abhängigkeit vom Einkommen sowie gegebenenfalls weiteren soziodemographischen Merkmalen festgestellt werden. Gleichzeitig sollte ein transparentes und umfassendes Gesamtbild über die bisherigen Entlastungsmaßnahmen einschließlich ihrer Wirkung nach Einkommensgruppen eine Voraussetzung für weitere zielgerichtete Hilfen sein.“

Gemacht wurde weder das eine noch das andere. Dabei wären die bereits gesetzten Maßnahmen stattlich: Zwei Mal 100 Millionen Euro wurden für einen Teuerungsausgleich für Transferempfänger (z.B. Mindestsicherungsbezieher) fixiert, 600 Millionen Euro für einen Stromkostenausgleich für Haushalte mit Einkommen bis 5670 Euro brutto pro Monat, 400 Millionen Euro im Bereich der Erneuerbaren-Förderung und 15 Millionen Euro zur Steigerung der Energieeffizienz in privaten Haushalten. Macht in Summe laut WIFO 1,215 Milliarden Euro. Nicht inkludiert sind Heizkostenzuschüsse der Länder von bis zu 270 Euro.

Welcher Bedarf bleibt übrig? Die Bundesregierung hat sich eben nicht dafür interessiert. Bleiben würde sehr wahrscheinlich ein Bedarf bei Haushalten mit wenig Geld. Erhöht wird jedoch unter anderem das Pendlerpauschale. Bei 50 Kilometern Wegstrecke zur Arbeit bringt das kleine, das gewährt wird, wenn die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel zumutbar wäre (!), einkommensabhängig zum Beispiel zwischen monatlich 45 Euro (bei 2000 brutto) und rund 65 Euro (bei 9000 Euro). Quelle: AK-Brutto-Netto-Rechner (ohne Familienbonus etc.). Sprich: Wer mehr hat, bekommt mehr. Das kleine wie das große Pendlerpauschale soll nun bekanntlich um die Hälfte erhöht werden. Das Pauschale wirkt steuermindernd. All jenen, bei denen keine Steuer anfällt, sollen einmalig 100 Euro überwiesen werden.

Wie kann man so freizügig umgehen mit Steuergeld? Erstens: Man tut es mit Blick auf bevorstehende Landtagswahlen in Niederösterreich, Tirol, Salzburg und Kärnten. Zweitens: Man glaubt, es sich leisten zu können, weil Schulden im Moment fast nichts kosten. Der Schuldenstand des Bundes ist in den vergangenen zehn Jahren um mehr als die Hälfte auf 253 Milliarden Euro gestiegen. Der Zinsaufwand ist jedoch von 7,2 auf 4,8 Milliarden Euro 2021 zurückgegangen. Heuer wird er laut Nationalbank voraussichtlich überhaupt nur 4,1 Milliarden Euro ausmachen.

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