Kalte Progression: Schelling relativiert „Abschaffung“

BERICHT. Anstelle einer automatischen Anpassung könnte auch lediglich eine regelmäßige Überprüfung vorgesehen werden. 

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BERICHT. Anstelle einer automatischen Anpassung könnte auch lediglich eine regelmäßige Überprüfung vorgesehen werden.

Die Zeit wird knapp, doch Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) will Wort halten und noch heuer einen Vorschlag zur „Abschaffung“ der kalten Progression vorlegen. Zurzeit werden in seinem Ressort verschiedene Modelle geprüft: „Es liegt in der Natur der Sache, dass vor Abschluss dieser Arbeiten keine Ergebnisse präsentiert werden können“, erklärt Schelling in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung. Der Begriff „Abschaffung“ muss in diesem Zusammenhang allerdings nicht korrekt sein, wie den Worten des Finanzministeriums zu entnehmen ist.

Ob „eine automatische Anpassung, ein Vorschlagsrecht der Regierung oder lediglich eine Überprüfung vorgesehen werden soll“, ist demnach offen. Laut Schelling handelte es sich dabei um „eine politische Frage“. Klären sollen sie SPÖ und ÖVP im Laufe des kommenden Jahres, sodass eine Änderung so beschlossen werden kann, dass „die erste Anpassung ab 2017“ erfolgen kann.

Die kalte Progression ist die Steuermehrbelastung, die entsteht, weil die Einkommensstufen bei der Lohnsteuerermittlung nicht an die Teuerung angepasst werden. Allein 2017 macht der Effekt in Summe rund 400 Millionen Euro aus. Würden die Einkommensstufen nun automatisch an die Teuerung angepasst werden, wäre die kalte Progression abgeschafft.

Nicht zwingend der Fall ist dies, wenn es nur ein Vorschlagsrecht der Regierung oder lediglich eine Überprüfung gibt, wie sie von Schelling als Optionen angeführt werden; dass würde schließlich nicht bedeuten, dass es auch zu einer Anpassung kommt.

In 18 OECD-Staaten gibt es bereits eine Inflationsanpassung im Lohnsteuersystem: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Island, Kanada, Mexiko, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Türkei, Ungarn und USA. Österreich zählt zu den elf Ländern, die keine Anpassung vornehmen: Australien, Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Japan, Luxemburg, Neuseeland, Polen und Südkorea.

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