Füllhorn für die Länder

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BERICHT. Bund darf Steuern einheben und eine stark steigende Summe an die übrigen Gebietskörperschaften überweisen.

Der Bund ist der Dumme: In Österreich darf er die meisten Steuern einheben und einen Teil an die übrigen Gebietskörperschaften weiterleiten. Sie dürfen das Geld dann ausgeben. Insbesondere für Bereiche mit stark steigendem Bedarf, wie Pflege, aber doch.

Dieses System ist für Länder und Gemeinden doppelt attraktiv: Zum einen müssen sie, vereinfacht ausgedrückt, den Wählerinnen und Wählern kein Geld abnehmen, sich also nicht unbeliebt machen bei ihnen. Zum anderen bescheren ihnen die Ertragsanteile, die über den Finanzausgleich gewissermaßen automatisiert laufen, stark steigende Einnahmen.

Laut Strategiebericht des Finanzministeriums machen die Ertragsanteile der Länder an Lohn-, Umsatz- und anderen Steuern heuer 13,9 Milliarden Euro. Das ist weniger als vor der Pandemie (16,5), schon im kommenden Jahr sollen es mit 17,6 Milliarden Euro jedoch mehr sein. Bis 2025 soll die Summe überhaupt auf 19,5 Milliarden steigen.

Ähnlich verhält es sich bei Gemeinden, die eher auch von eigenen Abgaben leben. Bei ihnen klettern die Ertragsanteile von derzeit 11,3 auf 13,7 Milliarden Euro in vier Jahren.

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