Bundesregierung: Harte Steuernuss

ZAHLEN ZUM TAG. Senkung der Steuer- und Abgabenquote wird wohl eher über Sozialversicherungsbeiträge erfolgen.

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ZAHLEN ZUM TAG. Senkung der Steuer- und Abgabenquote wird wohl eher über Sozialversicherungsbeiträge erfolgen.

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hat ein Jahr nach der Nationalratswahl 2017 das Ziel bekräftigt, die Steuer- und Abgabenquote auf weniger als 40 Prozent zu drücken. Das wird wohl eher über Sozialversicherungsbeiträge erfolgen.

Die Entlastung 2016 sowie die gute wirtschaftliche Entwicklung haben schon einmal dazu beigetragen, dass die Quote laut WKO-Datenbank von 43,8 Prozent 2015 auf voraussichtlich 42,4 Prozent heuer gesunken ist. In weiterer Folge dürfte sie noch um ein paar Zehntelprozentpunkte zurückgehen. Das ist das eine.

Das andere: Die Steuer- und Abgabenquote setzt sich gut zur Hälfte aus ausschließlichen und gemeinschaftlichen Bundesabgaben zusammen; letztere werden über den Finanzausgleich zum Teil an Länder und Gemeinden weitergeleitet. Diese Bundesabgaben sind im Bundesfinanzrahmen – wie auch das BIP – für die Jahre bis 2022 abgeschätzt. Pikantes Ergebnis: Selbst unter Berücksichtigung des bereits beschlossenen Familienbonus (Entlastungsvolumen: 0,7 Milliarden Euro) wird allein ihre Quote in den kommenden Jahren eher leicht steigen; und zwar von 22,4 Prozent heuer über zwischendurch 22,2 Prozent (2020) auf 22,4 Prozent (2022).

Im Finanzrahmen ist daneben bereits eine „Vorsorge“ für die große Steuerreform 2020 angegeben: 1,35 Milliarden Euro 2021 und 2,2 Milliarden 2022. Berücksichtigt man sie für die Quote, fällt diese 2022 nur um einen halben Prozentpunkt niedriger aus (21,9 Prozent).

Das bedeutet, dass für eine größere Senkung der Steuer- und Abgabenquote vor allem wohl über Abgaben, wie die Sozialversicherungsbeiträge, angesetzt werden muss. Zu ihnen sind im Bundesfinanzrahmen keine Angaben und auch keine Prognosen enthalten.

Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs (FPÖ) hat bereits eine Reduktion von Sozialversicherungsbeiträgen angekündigt. Grund: Nur so können Bezieher kleiner Einkommen noch entlastet werden.

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