Asylrecht: UNHCR kritisiert Verschärfung

BERICHT. Österreich will weniger „attraktiv“ für Flüchtlinge werden? UN-Hochkommissariat reagiert empört und zerpflückt die geplanten Maßnahmen.

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BERICHT. Österreich will weniger „attraktiv“ für Flüchtlinge werden? UN-Hochkommissariat reagiert empört und zerpflückt die geplanten Maßnahmen.

Das UN-Flüchtlingshochkommissariat übt massive Kritik an den geplanten Asylrechtsverschärfungen in Österreich. Zum Teil seien sie überflüssig, zum Teil würden sie den Integrationsbemühungen zuwider laufen und im Übrigen Grundrechte einschränken, heißt es in einer UNHCR-Stellungnahme zum entsprechenden Begutachtungsentwurf.

Verwundert zeigt sich UNHCR bereits über das im Vorblatt angegebene Ziel, die „Attraktivität Österreichs als Destinationsland“ zu verringern. Darin erkennen die Experten ganz offensichtlich einen gewissen Zynismus; sie wenden jedenfalls ein: „Flüchtlinge fliehen vor Krieg und Verfolgung, haben oft schreckliches Leid erfahren und benötigen deshalb besonderen Schutz und Unterstützung.“

Vorgesehen ist, bei anerkannten Flüchtlingen nach drei Jahren zu überprüfen, ob sie wieder in ihr Heimatland zurückkehren könnten: „Aus Sicht von UNHCR ist eine derartige Regelung insofern überflüssig, als bereits nach der geltenden Rechtslage (§ 7 AsylG) die Gewährung von Asyl „auf Zeit“ ist, da einem Fremden der Status des Asylberechtigten unter anderem dann abzuerkennen ist, wenn einer der in Art. 1 Abschnitt C GFK (Genfer Flüchtlingskonvention; Anm.) angeführten Endigungsgründe eingetreten ist.“

2014 wurden 19,5 Millionen Flüchtlinge gezählt; zugleich kehrten nur 126.800 Flüchtlinge in ihre Heimat zurück – laut UNHCR „die niedrigste Anzahl seit 31 Jahren“.

In der Praxis sind in den letzten Jahren kaum Aberkennungsverfahren durchgeführt worden. Laut UNHCR ist das „darauf zurückzuführen, dass weltweit bewaffnete Konflikte kaum beigelegt noch andere Fluchtursachen gelöst wurden“. Daher gebe es auch weltweit kaum Rückkehrer: 2014 wurden 19,5 Millionen Flüchtlinge gezählt; zugleich kehrten nur 126.800 Flüchtlinge in ihre Heimat zurück – laut UNHCR „die niedrigste Anzahl seit 31 Jahren“.

Abgesehen davon sieht UNHCR in der geplanten Regelung ein Integrationshindernis: „So hat etwa die erst im Februar 2015 veröffentlichte UNHCR-Studie „Subsidiär Schutzberechtigte in Österreich“ 4 aufgezeigt, dass die für diese Personen bereits jetzt geltende befristete Aufenthaltsberechtigung zu Problemen bei der Integration führt: Einerseits verursacht sie eine generelle Unsicherheit und psychosoziale Belastung der Schutzberechtigten (aufgrund von Angst und Sorge vor der Nicht-Verlängerung), was sich wiederum nachteilig auf deren Fähigkeit zum Erwerb der deutschen Sprache auswirken kann. Andererseits mindert sie die Bereitschaft von für die Integration maßgeblichen Akteuren, wie etwa VermieterInnen und ArbeitgeberInnen, mit subsidiär Schutzberechtigten Verträge abzuschließen. Das wiederum verschlechtert deren Chancen auf Selbsterhaltungsfähigkeit erheblich.“

Außerdem sei zu befürchten, „dass sich noch mehr Menschen Schleppern anvertrauen und ihr Leben auf gefährlichen Fluchtrouten riskieren werden müssen“

Die geplante Einschränkung des Rechts auf Familienzusammenführung lehnt UNHCR indes dezidiert ab: „Durch diese Einschränkungen wird das Recht auf Familienleben der betroffenen Menschen massiv beschnitten werden. Außerdem sei zu befürchten, „dass sich als Folge davon noch mehr Menschen, die aufgrund eines familiären Bezugs bislang legal nach Österreich einreisen konnten, in Zukunft Schleppern anvertrauen und ihr Leben auf gefährlichen Fluchtrouten riskieren werden müssen“.

> Zur UNHCR-Stellungnahme

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