Asyl: „SOS Kinderdorf“ protestiert gegen Verschärfungen

BERICHT. Hilfsorganisation sieht neue Integrationshürden, besondere Probleme für Minderjährige und zudem menschenrechtswidrige Maßnahmen.

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BERICHT. Hilfsorganisation sieht neue Integrationshürden, besondere Probleme für Minderjährige und zudem menschenrechtswidrige Maßnahmen.

„SOS Kinderdorf“ protestiert gegen die geplanten Maßnahmen zur Verschärfung des Asylrechts: Nach drei Jahren soll eine Rückführung von Flüchtlingen überprüft werden und der Familiennachzug soll eingeschränkt werden. Als „größte private Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung“ protestiert „SOS Kinderdorf dagegen. Wobei sie aus Erfahrung spricht, betreut sie zurzeit doch 128 unbegleitete Minderjährige – und wird eigenen Angaben zufolge „mit Jahresbeginn 2016 zusätzliche 200 Kinder und Jugendliche auf der Flucht in bestehenden SOS-Kinderdorfangeboten und neuen Wohngemeinschaften sowie 900 Kinder und Jugendliche mobil betreuen“.

Die Novelle, die das Innenministerium zur Begutachtung aufgelegt hat, sieht vor, dass drei Jahre nach Zuerkennung des Asylstatus überprüft wird, ob noch Fluchtgründe vorliegen; wenn dies nicht der Fall ist, müsste konsequenterweise eine Rückführung erfolgen. „Diese Bestimmung steht im klaren Widerspruch zum Grundgedanken der Genfer Flüchtlingskonvention“, so „SOS Kinderdorf“ in einer Stellungahme. Eine Befristung sei demnach nicht vorgesehen. Ungeachtet dessen könnte eine Asylberechtigung nach Wegfall der Fluchtgründe schon heute aufgehoben werden: „Dass dies bisher nicht geschehen ist, zeigt wie die zuständigen Behörden bereits jetzt in einem sehr hohen Ausmaß überfordert sind.“

 „Es erschiene sinnvoller die Ressourcen in Integrationsmaßnahmen für Flüchtlinge zu investieren als neue bürokratische Hürden für die ohnehin schon sehr belasteten Asylbehörden aufzubauen.“ 

Im Übrigen stelle die Befristung ein unnötiges Integrationshindernis dar: „Verfolgte Menschen auch nach Asylanerkennung drei Jahre in Unsicherheit zu belassen, stellt nicht nur eine unzumutbare persönliche Belastung dar, sondern behindert eine möglichst schnelle Integration in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt. Speziell für die Gruppe der minderjährigen Flüchtlinge wird eine wichtige Zeit, in der Entwicklung und Verselbständigung passieren sollte, durch weiteres Abwarten verschwendet. Integrationsbemühungen wie etwa die deutsche Sprache zu lernen, einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu suchen, werden durch diese Gesetzesänderung massiv beeinträchtigt.“ Nachsatz: „Es erschiene sinnvoller die Ressourcen in Integrationsmaßnahmen für Flüchtlinge zu investieren als neue bürokratische Hürden für die ohnehin schon sehr belasteten Asylbehörden aufzubauen.“

„Das ist eine schwerwiegende Verletzung des Rechts auf Familienleben im Sinne des Artikels 8 EMRK.“

Schwerwiegende Bedenken meldet „SOS Kinderdorf“ auch gegen die Einschränkung der Familienzusammenführung an. Asylberechtigte müssen ihre Familie innerhalb von drei Monaten nachholen, da sie sonst zusätzlich ein überdurchschnittlich hohes Einkommen, eine Krankenversicherung und eine ausreichend große Wohnung nachweisen müssen. Weitaus schwerer wird es laut „SOS Kinderdorf“ subsidiär Schutzberechtigten gemacht, „so können diese erst nach drei Jahren einen Antrag auf Familiennachzug stellen. Besonders hart trifft es wiederum die minderjährigen Flüchtlinge. Auch hier gilt, dass sie ihre Eltern erst nach drei Jahren nachholen können, werden sie aber in dieser Zeit volljährig geht dieser Anspruch verloren. Denn erwachsene Flüchtlinge können nur Ehegatten und minderjährige Kinder nachholen. Das ist eine schwerwiegende Verletzung des Rechts auf Familienleben im Sinne des Artikels 8 EMRK und ist jedenfalls unverhältnismäßig zur erhofften Abschreckungswirkung.“

> Zur Stellungnahme von „SOS Kinderdorf“

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