#Asyl #Fakten Auf Schlepperei stehen bis zu zehn Jahre Haft

BERICHT. Innenministerin kündigt nach Drama auf der Ostautobahn mit dutzenden Toten eine Verschärfung der Bestimmungen an.

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BERICHT. Innenministerin kündigt nach Drama auf der Ostautobahn mit dutzenden Toten eine Verschärfung der Bestimmungen an.

Dass Schleppern das Schicksal der Menschen, die sich ihnen anvertrauen, egal ist, ist nicht erst seit dem Drama auf der Ostautobahn bekannt. Auf dem Mittelmeer zeigt sich das schon lange – und nahezu täglich. Neu ist das Ausmaß, mit dem es nun auch mitten in Österreich deutlich wird: Dutzende Tote in einem LKW bei Parndorf. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) will die Schlagzahl im Kampf gegen die Schlepperei erhöhen – und kündigt umgehend auch eine Verschärfung der Gesetze an.

Die Strafbestimmungen sind im Fremdenpolizeigesetz (§114) geregelt – und gestaffelt: „Wer die rechtswidrige Einreise oder Durchreise eines Fremden in oder durch einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Nachbarstaat Österreichs mit dem Vorsatz fördert, sich oder einen Dritten durch ein dafür geleistetes Entgelt unrechtmäßig zu bereichern, ist vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.“ Im Widerholungsfall drohen bis zu drei Jahre.

Bis zu fünf Jahre Haft sind möglich, wenn ein Schlepper seine Tätigkeit gewerbsmäßig begeht sowie „in Bezug auf eine größere Zahl von Fremden, oder auf eine Art und Weise, durch die der Fremde, insbesondere während der Beförderung, längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt wird“.

Die Maximalstrafe von zehn Jahren ist schließlich vorgesehen, wenn bei der Schlepperei „das Leben des Fremden gefährdet wird“. Kommen Menschen zu Tode, greift nicht mehr nur das Fremdenpolizeigesetz, sondern darüber hinaus das Strafgesetzbuch. Auf dieser Grundlage sind bis zu lebenslängliche Freiheitsstrafen möglich.

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