Sexualstrafrecht: Geht Brandstetter zu weit?

BERICHT. Verschärfung des Sexualstrafrechts: „Gefahr, dass auch schuldlose Mitglieder einer Gruppe zur Verantwortung gezogen werden.“ 

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BERICHT. Verschärfung des Sexualstrafrechts: „Gefahr, dass auch schuldlose Mitglieder einer Gruppe zur Verantwortung gezogen werden.“

Geht Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) bei der geplanten Verschärfung des Sexualstrafrechtes zu weit? Nach Innsbrucker Strafrechtsprofessoren warnt nun jedenfalls auch die Leiterin der dortigen Oberstaatsanwaltschaft, Brigitte Loderbauer, davor. Ihren Erläuterungen zufolge könnte die Sache auf eine Art Gruppenhaftung hinauslaufen.

Vorweg liefert Loderbauer in ihrer Stellungnahme eine bemerkenswerte Einleitung: „Im Laufe des bisherigen Begutachtungsverfahrens wurde schon in vielen anderen Stellungnahmen auf die dem Gesetzesentwurf und dessen Beilagen erkennbar anhaftenden formalen und sprachlichen Fehler hingewiesen, weshalb nicht neuerlich darauf eingegangen werden muss.“ Schwerwiegende Unzulänglichkeiten hat zuletzt ja auch der Verfassungsdienst des Kanzleramts in einem Entwurf von Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) geortet – was an der Umsetzungsqualität politischer Vorhaben zunehmend zweifeln lässt.

Doch zurück zur eingangs erwähnten Sache: Brandstetter nimmt Vorfälle von der Silvesternacht in Innsbruck zum Anlass, das Sexualstrafrecht zu verschärfen; es geht darum, sexuelle Belästigung in der Gruppe zu kriminalisieren. Loderbauer gibt dabei jedoch zu bedenken, „dass das österreichische Strafrecht als Schuldstrafrecht ausgestaltet“ ist: „Strafbar ist nur, wer schuldhaft handelt (§ 4 StGB). Sind an einer Tat mehrere beteiligt, so ist jeder von ihnen nach seiner Schuld zu bestrafen (§ 13 StGB). Im Lichte des Schuldstrafrechts birgt vor allem die vorgeschlagene Änderung durch § 218 Abs 2a StGB die Gefahr, dass auch schuldlose Mitglieder einer Gruppe für sexuelles Fehlverhalten anderer Gruppenmitglieder strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden könnten.“

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