Inferiore Asylverfahren

BERICHT. Großer Teil der Entscheidungen wird vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben oder abgeändert. 

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BERICHT. Großer Teil der Entscheidungen wird vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben oder abgeändert.

Vielleicht würde sich Österreich viele Probleme ersparen, würde es das Asyl- und Fremdenrecht neu aufsetzen und in die zuständigen Behörden investieren. Grund: Verfahren dauern nicht nur lang, die Qualität ist ganz offensichtlich inferior. Das verdeutlicht eine Anfragenbeantwortung von Justizminister Josef Moser (ÖVP) gegenüber dem Gürnen-Bundesrat David Stögmüller.

Das Bundesverwaltungsgericht hat im Zeitraum 1. Februar 2017 bis 31. Juli 2018 insgesamt rund 27.000 Beschwerdeverfahren im Fachbereich Fremdenwesen und Asyl abgeschlossen, wie Moser berichtet. In nicht weniger als 11.600 Verfahren seien „rund 12.400 (Einzel-)Entscheidungen“ getroffen getroffen worden, „mit denen die administrativbehördliche Entscheidung aufgehoben oder abgeändert wurde (Stattgebung der Beschwerde, Behebung der Entscheidung sowie Zurückverweisung).“ Die Gründe für eine Aufhebung oder Abänderung einer Entscheidung seien „vielfältig“, so Moser: „Sie können in der Sachverhaltsermittlung, in der Beweiswürdigung, in einer unterschiedlichen rechtlichen Beurteilung oder in formalen Gründen liegen.“

Sehr wahrscheinlich haben die Probleme nicht zuletzt auch mit dem Asyl- und Fremdenrecht zu tun, das den zuständigen Beamten zugrunde liegt. So kritisiert ausgerechnet die Rechtsanwaltskammer, deren Mitglieder ja eigentlich davon profitieren würden (mehr Arbeit), seit Jahren, dass das Recht nach zahllosen Novellen so kompliziert geworden ist, dass es nicht mehr anwendbar sei. Am besten sollte es demnach neu geschrieben werden.

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