ANALYSE. Rudolf Hundstorfer und Andreas Khol wollen keine aktiven Bundespräsidenten sein. Also sollten sie auf eine Kandidatur verzichten.
Rudolf Hundstorfer und Andreas Khol hätten noch Zeit, sich zu überlegen, ob sie wirklich bei der Bundespräsidentenwahl in eineinhalb Monaten antreten möchten; die nötigen Unterstützungserklärungen sind noch nicht abgegeben. Jedenfalls aber haben sie Steilvorlagen für eine Diskussion gemacht, die für sie selbst verhängnisvoll ist: Wozu brauchen wir das Amt des Staatsoberhauptes überhaupt?
Der Bundespräsident ist direkt gewählt und verfügt damit über die größtmögliche Legitimation in dieser Republik. Kein anderer Amtsträger kommt diesbezüglich an ihn heran. Das ist das eine. Das andere: Zu den wenigen Aufgaben, die er ohne weitere Vorschläge erfüllen kann, zählt die Beauftragung eines Bürgers oder einer Bürgerin mit der Bildung einer Regierung. Theoretisch kann er dabei auf jeden Mann und jede Frau zurückgreifen.
Hundstorfer und Khol ignorieren das jedoch von vornherein: Khol würde etwa FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache „natürlich angeloben, sollte er Stärkster werden und ein Regierungsprogramm vorschlagen und eine Mehrheit haben“, wie er verrät. Und Hundstorfer würde sich überhaupt keiner Regierungskonstellation verschließen: „Der Bundespräsident kann nicht als Einzelperson den Mehrheitswillen überrollen“, wie der ehemalige Sozialminister gegenüber dem „Kurier“ argumentierte.
Fragt sich nur: Worin sehen die beiden dann überhaupt ihre Funktion? Aktiv kann sie jedenfalls nicht sein. Und auch der Hinweis von Khol, dass er sich nur gegen ein Regierungsprogramm verwehren würde, das Verfassungswidrigkeiten vorsieht, ändert nichts daran. Dann kann sich nämlich derjenige, der derartiges im Schilde führt, für den Hinweis bedanken und kurzerhand einen Umweg machen; sprich, Verfassungswidrigkeiten nicht ins Regierungsprogramm schreiben, sondern einfach auf parlamentarischer Ebene beschließen. Motto: „Schmeck’s, Herr Präsident!“
Da ist der Bundespräsident – aufgrund der direkten Wahl – das stärkere Gegenüber des Nationalrats.
Wenn es eine Rechtfertigung für das höchste Amt im Staat geben kann, dann ist es jedenfalls nur die, dass es aktiv ausgeübt wird: Der Bundespräsident muss sich folglich gerade bei Regierungsbildungen einbringen. Da ist er – aufgrund der direkten Wahl – das stärkere Gegenüber des Nationalrats. Womit der Hundstorfer’sche Hinweis, dass er dem Diktat des Mehrheitswillens bei Nationalratswahlen folgen würde, einer völligen Selbstaufgabe gleichkommt; er ignoriert nämlich den Willen, der bei seiner Wahl zum Ausdruck kommt.
Entscheidend ist, dass der Bundespräsident mit offenen Karten spielt.
Entscheidend ist, dass der Bundespräsident mit offenen Karten spielt: Dass er also schon bei der Kandidatur klarstellt, nach welchen Kriterien er bei Regierungsbildungen vorgehen würde. Einmal gewählt, hätte er dann alles Recht dafür.