Was gegen ein Burkaverbot spricht

BERICHT. Deutscher Bundestag sieht in einer umfassenden Analyse einen verfassungswidrigen Eingriff in die Religionsfreiheit. 

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BERICHT. Deutscher Bundestag sieht in einer umfassenden Analyse einen verfassungswidrigen Eingriff in die Religionsfreiheit.

Dass sich das „Burkaverbot“ nicht für die tagespolitische Auseinandersetzung eignet, sondern in jedem Fall eine Kopfentscheidung sein sollte, zeigt eine Analyse, die die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages 2010 dazu erstellt hat. Darin ist von einem verfassungswidrigen Eingriff in die Religionsfreiheit die Rede.

Weder ein einfachgesetzliches noch ein verfassungsrechtliches Verbot könne in Betracht kommen, so die Bundestagsdienste: Zum einen sei das Tragen der Burka durch die Religionsfreiheit geschützt; zum anderen zähle das „grundsätzliche Äußern des Glaubens und das Bekennen dazu, z.B. durch Bekleidung, zum unantastbaren Kern der Menschenwürde“.

Umgekehrt sei die Religionsfreiheit „Ausdruck des weltanschaulich neutralen Staates, dem es verboten ist, einzelne religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen zu verbieten, zu bekämpfen oder auch nur abzulehnen“; er dürfe weder „bestimmte Bekenntnisse privilegieren“ noch den Glauben oder Unglauben seiner Bürger bewerten.

„Es besteht Einigkeit darüber, dass eine gläubige Muslima die aus dem Koran ableitbaren Kleidungsvorschriften einhalten muss.“ 

Ob das Tragen eines Burka von der Religionsfreiheit erfasst ist, hängt laut den Bundestagsdiensten von seiner Bedeutung für den islamischen Glauben ab. Und eine solche sei vorhanden: „Die Verhüllung des Körpers hat seine Ursprünge zwar in vorislamischer Zeit dennoch gilt die Verschleierung muslimischer Frauen weithin bei gläubigen Muslimen als direkt aus dem Koran ableitbar. Die religiöse Pflicht zur Verschleierung wird in den einzelnen islamischen Rechtschulen sowie islamischen Organisationen unterschiedlich bewertet, jedoch besteht Einigkeit darüber, dass eine gläubige Muslima die aus dem Koran ableitbaren Kleidungsvorschriften einhalten muss.“

Die Bundestagesexperten gehen auch auf die Feststellung ein, dass es sich um ein Zeichen der Unterdrückung handle: „Vereinzelte Stimmen verlangen, dass zum Schutz der Frauen ein Vollverschleierungsverbot ausgesprochen wird. Nach dieser Ansicht handele es sich bei der Vollverschleierung in erster Linie um einen Ausdruck der Unterdrückung der Frauen durch eine extrem patriarchalisch geprägte Form des Islams.“ Eine derartige Schutzpflicht des Staates, die unmittelbar in den privaten Lebensbereich der Betroffenen eingreife, verfassungsrechtlich zu begründen, sei jedoch „problematisch“. Zwar sei in Deutschland die Angleichung der Lebensverhältnisse von Männern und Frauen ein Staatsziel; der Staat erhalte dadurch aber „keinen Erziehungsauftrag für seine Bürger, der ihn legitimiert ein Verbot der Vollverschleierung auch gegen den Willen der betroffenen Frauen durchzusetzen“.

> „Das Tragen einer Burka im Öffentlichen Raum“ („Ausarbeitung“ des Deutschen Bundestages bzw. seiner Wissenschaftlicher Dienste)

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