Kraut- und Rüben-Staatsziele

BERICHT. „Wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort“ soll quasi dem „umfassendem Umweltschutz“ hinzugefügt werden. ZAMG liefert Kompromissvorschlag. 

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BERICHT. „Wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort“ soll quasi dem „umfassendem Umweltschutz“ hinzugefügt werden. ZAMG liefert Kompromissvorschlag.

Über den Wert von Staatszielbestimmungen lässt sich streiten. Es handelt sich zumindest aber um Signale, was der Politik wichtig ist. In diesem Sinne wollen ÖVP und FPÖ nun auch den Wirtschaftsstandort betonen. Aber wie.

Zu den Staatszielen gibt es ein eigenes Bundesverfassungsgesetz. Es ist kurz und bündig, aber umfassend: Die Republik Österreich bekennt sich demnach zu Nachhaltigkeit, Tierschutz, umfassendem Umweltschutz, Wasser- und Lebensmittelversorgung sowie Forschung. Neu hinzukommen soll nun ein „wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort“.

Wobei die Systematik bemerkenswert ist: Jedem der bestehenden Staatsziele ist ein eigener Paragraph gewidmet. Dem Bekenntnis zum umfassenden Umweltschutz beispielsweise „§3“. Zum Wirtschaftsstandort ist ein „§3a“ vorgesehen, als wäre er dem Umweltschutz zumindest der Optik nach untergeordnet (siehe Illustration).

De facto kann man es freilich auch so verstehen: Der umfassende Umweltschutz wird durch den wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort relativiert; oder das eine wird durch das andere neutralisiert.

Die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) macht im Begutachtungsverfahren zur geplanten Gesetzesänderung einen Kompromissvorschlag. Österreich habe sich zum Klimaschutz verpflichtet. In diesem Sinne werde diese Formulierung angeregt: „Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zu einem wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort als eine Voraussetzung für nachhaltige Entwicklung.“

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