ANALYSE. Beispiele dafür, wie das Informationsfreiheitgesetz umgangen wird, häufen sich. Nicht nur, dass man solche Möglichkeiten nicht beseitigt hat, sie werden mit zum Teil haarsträubenden Begründungen genützt.
Nach über 100 Jahren ist mit 1. September 2025 das Amtsgeheimnis abgeschafft worden. An seine Stelle trat zwar ein Informationsfreiheitsgesetz, auf notwendige Anpassungen in den Archivgesetzen von Bund und Ländern ist jedoch „vergessen“ worden. Vergessen steht hier unter Anführungszeichen, weil zwar bekannt war, dass ebensolche notwendig wären, sie aber nicht vorgenommen worden sind.
Ex-Justizministerin Alma Zadić (Grüne) hat als Abgeordnete bzw. durch einen Entschließungsantrag beispielsweise versucht, Druck dafür aufzubauen. Vergeblich. Zadić erinnerte in der Begründung an die ehemalige Sozial- und Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ). Diese hatte wesentliche Akten zur Zusammenlegung von Sozialversicherungsträgern (Stichwort „Patientenmilliarde“) aus ihrem Ressort dem Staatsarchiv übergeben; und zwar ohne einer Freigabe zuzustimmen. Damit sind sie sogar Kontrollgremien wie dem Rechnungshof und einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss entzogen worden. Bürgerinnen und Bürgern sind sie das sowieso.
An den Gesetzen dazu von Bund und Ländern hat sich bis heute nichts geändert: Soll etwas nicht veröffentlicht werden müssen, sondern geheim bleiben können, geht’s vereinfacht ausgedrückt ab ins Archiv. Im Amt ist dann nichts mehr.
Beispiel 1: Mit Verweis auf das Informationsfreiheitsgesetz hat ein Wiener am 28. Dezember im Bundeskanzleramt um folgende Informationen ersucht: „Den Emailverkehr und die Chats zwischen Bundeskanzler Kurz und Gerald Fleischmann (Kommunikationschef, Leiter der strategischen Kommunikation und später Kanzlerbeauftragter für Medienpolitik) zwischen 18. 12. 2017 und 28. 5. 2019 sowie zwischen 7. 1. 2020 und 11. 10. 2021.“
Die Antwort vom 13. Jänner liegt dieSubstanz.at vor. Sie enthält weder Mails noch Chats, sondern eine Absage: Zur Anfrage dürfe man „mitteilen, dass mit dem Ausscheiden des Organwalters aus seiner Funktion sein Nutzerkonto mit all seinen Daten aus den IT-Systemen des Bundeskanzleramtes entfernt wird und es daher in den Systemen des Bundeskanzleramts keine Postfächer oder andere vergleichbare Informationen“ im Sinne von § 2 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz mehr gebe.
Beispiel 2: Nicht die gewünschten Informationen erhalten hat eigenen Angaben zufolge auch ORF Vorarlberg: Er wollte zwei Beschwerde-E-Mails, die über den ÖVP-Wirtschaftsbund im Jahr 2015 beim damaligen Landeshauptmann-Stellvertreter (Landesstatthalter) Karlheinz Rüdisser (ÖVP) gelandet waren. Unternehmen hatten sich darin über mangelnde Unterstützung durch den Vorarlberger Wirtschaftsbund bei der Umsetzung von Projekten beklagt und angekündigt, deshalb nicht mehr in einer Zeitschrift der ÖVP-Teilorganisation zu inserieren.
Das Land leitete die Mails jetzt aber nicht weiter. Begründung: Es habe sie fiktiv dem Landesarchiv übergeben. Genauer: Sie seien in Wirklichkeit zwar noch beim Land, aber nur weil das Archiv noch keine digitalen Akten übernehmen könne.
Das kann man nicht erfinden: „Dass die Landesregierung darauf beharrt, dass die E-Mails rechtlich als Archivgut anzusehen seien, hat einen einfachen Grund“, schreibt der ORF dazu: „Auf Archivgut ist das Informationsfreiheitsgesetz nicht anwendbar. Da die E-Mails nach wie vor in der Landesverwaltung gespeichert sind, müssten sie eigentlich nach den neuen Regeln der Informationsfreiheit behandelt werden. Durch die „Übernahmefiktion“ soll aus Sicht des Landes aber das Archivgesetz gelten, das einen wesentlich strengeren Schutz vorsieht.“