Bezirksgerichte von Frauen, Höchstgerichte von Männern dominiert

BERICHT. Insgesamt gibt es bereits mehr Richterinnen als Richter. Ganz oben schaut’s jedoch nach wie vor anders aus. 

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BERICHT. Insgesamt gibt es bereits mehr Richterinnen als Richter. Ganz oben schaut’s jedoch nach wie vor anders aus.

Der Frauenanteil in der Gerichtsbarkeit ist in den letzten Jahren gestiegen. Überall durchgesetzt haben sich Frauen aber noch nicht. Ganz im Gegenteil. An höheren Gerichten sind sie nach wie vor in der Minderheit, wie eine parlamentarische Anfragebeantwortung von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) zeigt.

Den Verdacht, dass dem so ist, hat Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser, bereits in seiner Anfrage anklingen lassen: Wie schlage sich die Entwicklung, dass „die Zahl er Frauen im Richterinnenberuf stetig zunimmt“, in der Hierarchie der Gerichtsbarkeit nieder?, wollte er von Brandstetter erfahren.

Antwort: Insgesamt beträgt der Frauenanteil 55,62 Prozent. Die meisten Richterinnen sind jedoch an Bezirksgerichten tätig. Mit 460 erreichen sie dort einen Anteil von 65,06 Prozent. Was bedeutet, dass der Männeranteil auf dieser Ebene nur noch ein Drittel beträgt. Von Instanz zu Instanz ändert sich das Verhältnis jedoch – bis hinauf zum Obersten Gerichtshof (OGH). Dort beträgt der Männeranteil zwei Drittel. Von den 57 OGH-Mitgliedern sind nur 18 weiblich (31,58 Prozent).

Auch in der Staatsanwaltschaft ist es ähnlich: Insgesamt beträgt der Frauenanteil dort 53,85 Prozent, in der Generalprokuratur sind es mit drei von zwölf Mitgliedern jedoch nur 25 Prozent.

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