BERICHT. Anforderungen werden auch von österreichischen Mindestsicherungsbeziehern nicht selbstverständlich erfüllt. Dazu gehört, sinnerfassend Lesen zu können.
Wer weder über einen Pflichtschulabschuss noch über Deutschkenntnisse auf B1- oder Englischkenntnisse auf C1-Niveau verfügt, muss sich als Bezieher der Bedarfsorientierten Mindestsicherung auf eine Kürzung gefasst machen. Die Regierung will das jedenfalls durchsetzen. Ihr Problem: Diese Maßnahme mag vor allem Ausländer treffen, sie wird das jedoch nicht ausschließlich tun.
Mehrere tausend Mindestsicherungsbezieher mit österreichischer Staatsbürgerschaft haben keinen Pflichtschulabschuss. Kein Wunder: Mangelhafter Bildungsstand, eher langzeitarbeitslos und damit irgendwann Mindestsicherungsbezieher.
Auf der anderen Seite tun sich Leute ohne Pflichtschulabschluss sehr wahrscheinlich aber auch schwer, Deutschkenntnisse auf B1-Niveau zu erreichen. B1-Niveau entspricht laut Europäischem Referenzrahmen mehr als elementare Kenntnisse; es ermöglicht eine „selbstständige Sprachverwendung“. Und das wiederum heißt, dass man schreiben kann („Ich kann über Themen, die mir vertraut sind oder mich persönlich interessieren, einfache zusammenhängende Texte schreiben. Ich kann persönliche Briefe schreiben und darin von Erfahrungen und Eindrücken berichten.“) Und vor allem bedeutet B1 auch sinnerfassendes Lesen: „Ich kann Texte verstehen, in denen vor allem sehr gebräuchliche Alltags- oder Berufssprache vorkommt. Ich kann private Briefe verstehen, in denen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen berichtet wird.“
Mit dem sinnerfassenden Lesen hapert es in Österreich ganz allgemein. Vizekanzler FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hat unlängst selbst erklärt, dass nach der Pflichtschule 20 Prozent nicht dazu in der Lage seien. In diesem Wert sind aber alle Absolventen enthalten. Sprich: Unter jenen, die die Pflichtschule nicht erfolgreich abgeschlossen haben, wird er wohl viel höher sein.
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