Pensionsantrittsalter wird steigen

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ZAHLEN ZUM TAG. Mit den Änderungen bei der Korridorpension plant die Regierung eine wirkungsvolle Maßnahme.

Bei Männern ist das durchschnittliche Pensionsantrittsalter (ohne Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension) schon lange mehr oder weniger unverändert. 1975 hat es 64,3 Jahre betragen und ist in weiterer Folge Richtung 60 gesunken. Dann wurde die Abschaffung der klassischen Frühpension angegangen, kam es zu einem Anstieg auf 63,4 Jahre (2005). Das ist auch der Wert von heute (2023).

Die Erklärung dafür ist einfach: Die Schwerarbeiter-, die Langzeitversichertenregelung und die Korridorpension ermöglichen nach wie vor einen Pensionsantritt vor dem 65. Geburtstag. Die Folge: Zwei Drittel der Männer gehen früher in Pension.

Am häufigsten genützt wird heute die Korridorpension. Sie ist nach 40 Versicherungsjahren ab dem 62. Geburtstag* möglich.

Das soll sich nun ändern: 2026 und 2027 will die neue Regierung laut ihrem Programm das frühestmögliche Zugangsalter zur Korridorpension um insgesamt ein Jahr erhöhen (auf 63). Zugleich sollen ab 2028 mindestens 42 Versicherungsjahre vorliegen müssen. Praktisch bedeutet dies, dass sich das durchschnittliche Antrittsalter wieder auf das Niveau der 1970er Jahre zubewegen könnte.

Bei den Frauen ist die Korridorpension (noch) kein Thema. Bei ihnen liegt das gesetzliche Pensionsalter nämlich noch unter 62. Bei ihnen beträgt das durchschnittliche Antrittsalter bei steigender Tendenz 60,8 Jahre (Stand: 2023).

* In der ursprünglichen Textfassung stand hier ab dem 63. Geburtstag. Das war ein Irrtum.

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