BERICHT. Allein in Salzburg gab es im vergangenen Jahr 787 Einschnitte wegen „mangelnder Arbeitswilligkeit“.
Zur „sozialen Hängematte“ taugt die Bedarfsorientierte Mindestsicherung entgegen der Darstellung mancher Kritiker ganz offensichtlich nicht. Zum einen ist es schwer, mit ein paar Hundert Euro im Monat über die Runden zu kommen. Vor allem aber kommt es zum anderen bei „mangelnder Arbeitswilligkeit“ zu Kürzungen. Und zwar auch in Bundesländern mit grüner Regierungsbeteiligung, wie das Beispiel Salzburg zeigt.
In Salzburg bezogen 2014 13.376 Personen Leistungen aus der Mindestsicherung. Zahlen für das vergangene Jahr liegen noch nicht vor, aufgrund der Entwicklungen dürften es aber jedenfalls deutlich mehr als 14.000 gewesen sein. Was Sozial-Landesrat Heinrich Schellhorn (Grüne) in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung für 2015 schon einmal liefert, sind Angaben über die Kürzungen: 787 gab es demnach. Und zwar aufgrund der Bestimmungen, die in § 8 des entsprechenden Landesgesetzes ausgeführt sind.
Kurz gefasst geht es dabei um mangelnde Arbeitswilligkeit. Wörtlich heißt es in Absatz 5: „Hilfesuchenden, die trotz schriftlicher Belehrung ihre Arbeitskraft nicht in zumutbarer Weise einsetzen oder nicht an einer Begutachtung oder arbeitspraktischen Erprobung im Sinn des Abs 3 oder an einer von der Behörde oder dem Arbeitsmarktservice vermittelten Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik oder an einer sonstigen Maßnahme zur Verbesserung der Arbeitsfähigkeit oder Vermittelbarkeit oder sozialen Stabilisierung teilnehmen, ist die Hilfe für den Lebensunterhalt stufenweise auf bis zu 50 Prozent zu kürzen …“
Die Arbeitswilligkeit wird vom Land Salzburg laut Schellhorn in einem „Clearing“ festgestellt. Schließlich gebe es bei Beziehern oftmals „mehrere Problemlagen“ – gesundheitliche, psychische und soziale etwa.