ANALYSE. Bundeskanzleramt streicht „Sicherstellung der ressortübergreifenden Koordination“ als Wirkungsziel und begnügt sich stattdessen mit der Rolle eines „Brückenbauers“.
Schon im Zusammenhang mit der Flüchtlingspolitik hat sich gezeigt, wie schwach die verfassungsrechtliche Rolle des österreichischen Bundeskanzlers im Vergleich zur deutschen Regierungschefin ist: Während Angela Merkel (CDU) das Krisenmanagement ohne weiteres an sich reißen konnte, kann Werner Faymann (SPÖ) nicht viel mehr tun, als dem Treiben von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) zuzuschauen. Das Zauberwort heißt „Richtlinienkompetenz“. Gemäß deutschem Grundgesetz hat Merkel die Möglichkeit, ihren Ministern vorzugehen, was sie zu tun haben. Faymann ist dagegen nur primus inter pares – Erster unter Gleichen: Viel mehr als Bitten kann er seine Regierungskollegen nicht.
Und auf diese Rolle zieht er sich nun noch weiter zurück. Zum Ausdruck kommt dies in einer Neuformulierung der Wirkungsziele des Bundeskanzlersamtes. Wirkungsziele werden von allen Ressorts zum jeweiligen Bundesvoranschlag definiert; sie sollen zum Ausdruck bringen, was mit dem Geld, das zur Verfügung steht, erreicht werden soll.
Das Bundeskanzleramt hatte bisher als erstes Wirkungsziel angegeben: Sicherstellung der ressortübergreifenden Koordination und Strategie in den Bereichen der allgemeinen Regierungspolitik sowie in den grundsätzlichen Angelegenheiten der EU-Mitgliedschaft …“ Im Voranschlag, den der Nationalrat zurzeit behandelt, ist dieses Ziel jedoch mit der Buchstabenfolge „ENTFALLEN“ versehen.
Stattdessen gibt es ein „NEUES ZIEL“, das jedoch weniger ambitioniert ist und nur noch als drittes Wirkungsziel – nach „moderner Dienstgeber“ und „Informationszentrum für BürgerInnen“ – vorgesehen ist. Das Bundeskanzleramt betrachtet sich demnach „als inhaltlicher Impulsgeber, Koordinator und Brückenbauer“. Angestrebt werde damit eine „Koordination der Regierungs- und Europapolitik“. Von einer Sicherstellung ist in diesem Zusammenhang keine Rede mehr (siehe Faksimile sowie Link darunter).