SVA: Pensionsreform möglicherweise verfassungswidrig

BERICHT. Anhebung der Ausgleichszulage allein für Singles „unsachlich“ – Kritik an geplanter Bonus-Regelung. 

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BERICHT. Anhebung der Ausgleichszulage allein für Singles „unsachlich“ – Kritik an geplanter Bonus-Regelung.

Wer länger arbeitet, als er müsste, soll mehr Pension bekommen – und zunächst schon in einer Übergangsphase von einer Beitragshalbierung profitieren. Das klingt möglicherweise besser, als es ist. Davor warnt jedenfalls die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) in einer Stellungnahme zum entsprechenden Begutachtungsentwurf. Begründung: Was nicht an Beiträgen abgeliefert werden muss, fällt in die Lohn- oder Einkommensteuer, sodass netto nur ein Bruchteil der erhofften Entlastung übrig bleiben könnte.

„Es ist daher fraglich, ob diese Regelung „bestandssicher“ ist.“ (SVA)

Viel schwerwiegender noch sind die SVA-Bedenken allerdings betreffend der Absicht, die Mindestpension (Ausgleichszulage) ausschließlich für Alleinstehende mit langer Versicherungsdauer von derzeit rund 883 Euro auf vorerst 1000 Euro zu erhöhen: „Die geplante Regelung ist unsachlich“, so die SVA: „Der Richtsatz für alleinstehende Personen wird erhöht, der für verheiratete Personen nicht. Personen mit niedrigen Einkünften sollen durch eine lange Erwerbskarriere einen Anspruch auf eine höhere Ausgleichszulage erwerben. Eine Ehe vernichtet diesen Anspruch. Laut Erläuterungen ist der höhere Richtsatz dadurch gerechtfertigt, dass Personen mit langen Erwerbskarrieren ein höheres Existenzminimum erwarten. Warum nur Ledige, Geschiedene oder Verwitwete ein höheres Existenzminimum erwarten dürfen, Verheiratete aber nicht, bleibt offen. (…) Dies könnte in weiterer Folge zu Schwierigkeiten führen und es ist daher fraglich, ob diese Regelung „bestandssicher“ ist.“ Anders ausgedrückt: Nach Einschätzung der SVA könnte eine Anfechtung vor dem Verfassungsgerichtshof erfolgreich sein.

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