Standortgesetz: „Experten“ ohne Mindestqualifikation

BERICHT. Qualität und Unabhängigkeit des vorgesehenen Beirats laut Universitätenkonferenz nicht gewährleistet. 

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BERICHT. Qualität und Unabhängigkeit des vorgesehenen Beirats laut Universitätenkonferenz nicht gewährleistet.

Der Begutachtungsentwurf für ein Standortentwicklungsgesetz schlägt weiter Wellen. Vorgesehen ist, Großprojekte beschleunigt zu genehmigen; ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach einem Jahr nicht abgeschlossen, soll es automatisch grünes Licht geben. Zur Auswahl entsprechender Projekte ist ein Beirat vorgesehen. Dazu äußert die Österreichische Universitätenkonferenz in einer Stellungnahme substanzielle Kritik.

Erstens: Zu den Mitgliedern ist lediglich vorgesehen, dass die Bestellung für eine Funktionsperiode von fünf Jahren durch das Wirtschaftsministerium erfolgt. Wobei jeweils ein Mitglied vom Kanzleramt und fünf weiteren Ressorts der Bundesregierung vorgeschlagen werden. Im Übrigen sind die Mitglieder der Amtsverschwiegenheit verpflichtet. Die Universitätenkonferenz vermisst etwas: „Im vorliegenden Entwurf fehlen jegliche Qualifikationsvoraussetzungen für die Ernennung der Beiratsmitglieder. Es ist daher in keiner Weise nachvollziehbar, wie dieser Beirat zu sachlich fundierten Entscheidungen kommen kann, die auch dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse in den jeweiligen Entscheidungsbereichen entsprechen.“

Das ist jedoch nicht alles: Die Unabhängigkeit des Beirats ist nach Einschätzung der Universitätenkonferenz nicht gewährleistet. Daher sollten die Mitglieder nicht von Regierungsvertretern, sondern vom Parlament bestellt werden – und zwar mit Zweidrittelmehrheit.

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