BERICHT. Endlich kommt die Reformkommission. ÖVP und FPÖ haben aber noch dafür gesorgt, dass sie regierungshörig sein wird.
Anfang 2017 wurde die sogenannte Alterssicherungskommission eingeführt. Allerdings „nur“ gesetzlich. Weder die rot-schwarze noch die türkis-blaue Regierung, die es seither gab, haben sie konstituiert. Erst jetzt hat die Expertenregierung dafür gesorgt. Was dabei jedoch untergeht, ist dies: Die Kommission war von ÖVP und FPÖ vor dem Sommer noch neutralisiert worden.
Für eine Bundesregierung kann eine Alterssicherungskommission, die ihre Arbeit ernst nimmt, ganz schon unangenehm werden. Sie würde nämlich regelmäßig auf überfälligen Handlungsbedarf da und dort hinweisen. Einen solchen sehen jedoch weder ÖVP noch SPÖ oder die FPÖ, wie sie zuletzt auch im Wahlkampf signalisiert haben.
Jetzt kommt die Alterssicherungskommission mit mehrjähriger Verspätung. Groß zu befürchten hat jedoch keine Regierung etwas. Sie hat schließlich entscheidende Einflussmöglichkeiten: Vier der zwölf Mitglieder werden von Ministerien entsandt. Und sie haben neuerdings ein Stimmrecht.
Gegen sie vorzugehen ist praktisch unmöglich. Die übrigen acht Mitglieder gehören schließlich Interessenvertretungen mit sehr unterschiedlichen Vorstellungen an: Auf der einen Seite sind da etwa Arbeiterkammer, ÖGB und Seniorenrat und auf der anderen Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung und Bundesjugendvertretung.
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