BERICHT. Republik zu Lösung verpflichtet, so Umweltminister Rupprechter. Bereits 21 Millionen Euro „angespart“.
Österreich mag über kein Atomkraftwerk verfügen, radioaktiven Abfall gibt es aber auch hierzulande – in Krankenhäusern, Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Gemäß Strahlenschutzgesetz 2015 wird es nun notwendig, die Endlagerung dieser Stoffe zu klären, wie Umweltminister Andrä Rupprechter (ÖVP) in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung gegenüber dem FPÖ-Abgeordneten Werner Neubauer erklärt.
In einer Hinsicht kann Rupprechter den Volksvertreter beruhigen: EURATOM verpflichtet keinen Mitgliedstaat zur Übernahme des radioaktiven Abfalls eines anderen Mitgliedstaates. Österreich kann sich also ganz auf die Lösung seines eigenen Müllproblems konzentrieren. Wobei es allerdings ohnehin erst am Anfang steht.
Die Bundesregierung werde auf Grundlage des Strahlenschutzgesetzes eine „nationale Strategie für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung des radioaktiven Abfalls, von der Entstehung bis zur Endlagerung“, entwickeln, so Rupprechter. Definitive Entscheidungen dazu seien – „wie auch in vielen anderen Staaten weltweit“ – noch nicht getroffen worden. Daher werde man „die notwendigen Veranlassungen treffen, damit unter umfassender Information und Einbindung der Öffentlichkeit die für Österreich beste Lösung gefunden werde“.
Sämtliche Detailfragen zur Endlagerung sind offen: Rupprechter nennt weder einen Zeitplan, noch gibt es seinen Ausführungen zufolge einen möglichen Standort. Ungeachtet dessen sind aber schon 21 Millionen Euro für die Errichtung des Lagers angespart worden: Die Verursacher radioaktiven Abfalls haben bereits Versorgungsentgelter in dieser Höhe entrichtet. Sie werden von der „Nuclear Engineerung Seibersdorf GmbH“ anlässlich der Übergabe des Abfalls eingehoben und ans Umweltministerium übermittelt, wo es auf ein dafür vorgesehenes Rücklagenkonto transferiert wird.