ANALYSE. Gerade Bundeskanzler und ÖVP-Chef Kurz hätte genügend Durchgriffsmöglichkeiten. Das ist nicht sein Problem.
Die „Kleine Zeitung“ hat gerade über Rufe nach einem Notstandsgesetz zu Beginn der Pandemie berichtet. Es hätte mehr Durchgriffsrechte bringen sollen. Zumal die Idee jederzeit wieder aufkommen könnte, muss man sie im Auge behalten: Ein solches Gesetz wäre erstens eine demokratiepolitische Zumutung, die gut begründet sein will, zweitens aber ohnehin nur Augenauswischerei; in der Praxis würde damit nichts besser werden.
Ausgezeichnet lässt sich das an Schein und Sein von Bundeskanzler und ÖVP-Chef Sebastian Kurz skizzieren. Ehe er vor bald vier Jahren zum Parteivorsitzenden gekürt wurde, hatte er sich eine Art Generalvollmacht ausbedungen, in personellen und inhaltlichen Fragen schalten und walten zu dürfen, wie es ihm gefällt. Nicht wenige hat das beeindruckt. Dabei war es nur ein – absolut gelungener – Bluff.
Praktisch ist klar, dass Kurz weiter nur das tut, worauf er sich mit seinen mächtigen Landeshaupt- und Bündeobleuten verständigen kann. Und dass er ganz froh darüber ist, sich an ihnen abputzen zu können, wenn etwas schiefgeht. Susanne Aschbacher soll als Arbeitsministerin beispielsweise nie seine Idee gewesen sein, sondern eine steirische Bedingung. Umgekehrt nützen Ländervertreter gerne die Möglichkeiten, die ihnen diese Verhältnisse geben, und lassen im Fall des Falles Kurz auflaufen: Während er sich über Bürgermeister empörte, die sich beim Impfen vordrängeln, teilte der Salzburger LH Wilfried Haslauer mit, dass ihr Vorgehen okay sei.
Ein Notstandsgesetzes ist etwas Autoritäres, ja Diktatorisches in dem Sinne, dass man anderen vorschreiben kann, was sie zu tun haben. Damit kann das eine oder andere Problem natürlich sehr schnell gelöst werden. Theoretisch.
Entscheidend ist, was praktisch geht. Hier gibt es Hürden: Auch zu Beginn seiner Amtszeit hat Kurz etwa eine Richtlinienkompetenz für den Regierungschef gefordert. Sie würde diesem die Möglichkeit geben, einem Minister zu sagen, was er zu tun hat. Klingt gut, bringt aber nichts. Zum einen macht Kurz genau das gegenüber Kabinettsmitgliedern, die seiner Partei angehören, sowieso. Zum andern wäre es gegenüber dem Koalitionspartner undenkbar; wenn er einen Grünen einmal zu etwas zwingen müsste, wäre die Partnerschaft geschieden.
Bei einer Notkompetenz in einer Pandemie geht es aber um noch etwas viel Weitergehendes: Die Regierung sollte zumindest die Möglichkeit haben, über Länder und Gemeinden und vielleicht auch vorübergehend das Parlament hinweg zu handeln bzw. da und dort an die Stelle der übrigen Gebietskörperschaften zu treten. Die Vorstellung, dass das etwas bringen würde, ist absurd: Erstens, das Parlament spurt über die türkis-grüne Mehrheit ohnehin schon nach dem Motto „Hände falten, Goschn halten“. Zweitens, es handelt sich immer wieder eh nur um ÖVP-interne Probleme. Bei Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung muss sich etwa bloß der Partei-Abgeordnete, Hotelier, Tiroler Wirtschaftsbundobmann und Lift-Lobbyist Franz Hörl mit sich selbst und im Übrigen mit Sebastian Kurz einig werden; es müsste Kurz umgekehrt nur wichtig genug sein.
Wichtiger noch: Zu oft liegt das Problem nicht nur daran, dass Parteifreunde und Gebietskörperschaften tun, was sie möchten bzw. der Bund das hinnimmt, sondern daran, dass niemand weiß, was Sache ist. Ein dramatisches Beispiel dafür sind die Daten über die Corona-Impfungen: Zumal der elektronische Impfpass erst flächendeckend eingeführt wird, kann niemand sagen, wie viele Menschen wirklich geimpft sind. Das ist kein Witz, sondern ein Drama, das sich durch kein Notstandsgesetz beenden lassen würde.
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