ZAHLEN ZUM TAG. Mit der Kür des nächsten Bundespräsidenten beginnt eine neue „Zeitrechnung“: Erster Wahlgang im November, Stichwahl im Dezember.
„Wer den Schaden hat, hat den Spott“, weiß Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) aufgrund der Reaktionen auf das Wahlfiasko, das sein Ressort – zumindest politisch – zu verantworten hat. Was der Niederösterreicher verschweigt: Er leistet seinen Beitrag dazu; und zwar aktiv.
Dass am 4. Dezember der nächste Anlauf zur Kür eines Bundespräsidenten gestartet wird, hat sich Sobotka nicht gewünscht. Das, so argumentiert er, ist kurz vor Nikolo, und da hat Österreichs seiner Erfahrung nach Anderes im Sinn: feiern. Nichtsdestotrotz soll der Urnengang nun jedoch an diesem Tag stattfinden. Und das wohl auch in den folgenden Jahrzehnten.
Die Amtszeit eines Bundespräsidenten dauert exakt sechs Jahre – es sei denn, er stirbt zuvor, …
Grund: Die Amtszeit eines Bundespräsidenten dauert exakt sechs Jahre – es sei denn, er stirbt zuvor; der Verfassungsgerichtshof fällt ein verurteilendes Erkenntnis, das auf Amtsverlust zu lauten hat; es kommt zu einer Absetzung aufgrund einer Volksabstimmung, einer Verurteilung wegen bestimmter gerichtlich strafbarer Handlungen oder „nach strittiger Ansicht“ zum Rücktritt, wie es auf der Hofburg-Website heißt.
Seit 1974 wurden Bundespräsidenten an einem 8. Juli angelobt. Zuvor war es ein 9. Juni.
Seit 1974 wurden Bundespräsidenten an einem 8. Juli angelobt. Zuvor war es ein 9. Juni. Wie es zur „Verschiebung“ gekommen ist? Im April 1974 starb Amtsinhaber Franz Jonas, sodass vorzeitig ein Nachfolger gewählt werden musste; und die Termine dazu fielen dann eben so, dass er am 8. Juli angelobt werden konnte.
Der nächste Bundespräsident wird um den Jahreswechsel herum angelobt werden. Mit dem entsprechenden Tag beginnt seine Amtsperiode, die dann (voraussichtlich) zu ebendiesem Datum sechs Jahre später endet. Darauf werden dann auch die Urnengänge abgestimmt werden müssen – also etwa ein erster Wahlgang Anfang November und eine Stichwahl zu den „Nikolo-Feiern“.