Mediengröße Kanzleramt

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BERICHT. Mehr als 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen sich im Kanzleramt mit Medien.

Österreich wird von der Organisation „Reporter ohne Grenzen“ seit 2019 nicht mehr zur weißen Gruppe bzw. den Ländern mit der größten Pressefreiheit gezählt. Damals ging es im entsprechenden Ranking von Platz elf auf Platz 16 runter, im vergangenen Jahr folge Platz 18 und heuer nun zumindest Platz 17. Wie es auf der Website der Organisation heißt versucht auch die türkis-grüne Regierung, „die Berichterstattung durch politische PR-Botschaften („message control“) zu lenken“.

Instrumente dazu gibt es viele. Inserate beispielsweise, auf die viele Medien gerade in der Wirtschaftskrise angewiesen sind. Oder eine umfassende Medienbetreuung, die gut gemeint sein kann, aber nicht immer sein muss.

Allein im Bundeskanzleramt beschäftigen sich laut aktueller Geschäftseinteilung mehr als 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Medien. Relativ viele sind es schon immer gewesen, ressortiert hier doch traditionell der Bundespressedienst. Außerdem hat beispielsweise auch schon Ex-Ex-Kanzler Werner Faymann (SPÖ) nicht nur mit Inseraten gearbeitet, sondern selbst versucht, seine Botschaften direkt zu verbreiten. 2011 setzte er gleich neun Leute für eine „Social Media“-Offensive ein. Daraus wurde dann trotzdem nichts Großes.

Zurück zur Gegenwart: Neben Pressesprecherinnen und Pressesprecher für die politischen Funktionsträger – Bundeskanzler Sebastian Kurz sowie die Ministerinnen Karoline Edtstadler und Susanna Raab (alle ÖVP) – werden in der Geschäftseinteilung des Amtes insgesamt 79 Leute ausgewiesen, die in unterschiedlichen Abteilungen und Referaten tätig sind.

An der Spitze steht die Stabstelle Medien (sechs Leute), die vom Kanzler-Vertrauen, -Medienbeauftragten und stellvertretenden Kabinettschef Gerald Fleischmann geleitet wird. Aufgabe: „Strategische und kommunikative Umsetzung sowie Begleitung der Projekte des Bundeskanzleramtes im Bereich Medienpolitik, Planung und Koordination der Information der Öffentlichkeit über die Abarbeitung des Regierungsprogramms sowie entsprechende Koordinierung der inhaltlichen und kommunikativen Ausführung durch das Ressort.“

Der Bundespressedienst steckt gewissermaßen in der Abteilung „Medienbetreuung und Internationale Medienbeziehungen“ (neun Mitarbeiter). Aufgabe: „Journalist/innenbetreuung; Medienakkreditierungen; Mitwirkung bei der Organisation, Betreuung und Management von Veranstaltungen mit medienrelevanten und öffentlichkeitswirksamen Auswirkungen; Koordination ressortübergreifender medienrelevanter Großveranstaltungen; Internationale Medienbeziehungen; Interne Kommunikation.“ Dieser Abteilung zugeordnet sind das Referat „Medienorganisation“ (fünf Mitarbeiter) und das Referat „Internationale Medienbeziehungen“ (zwei).

Eine eigene, neunköpfige Abteilung kümmert sich um „Digitale Kommunikation“. Gemeint ist damit dies: „Betreuung der Website des Bundeskanzleramtes; Social Media Auftritte, Internet-CI sowie Grafik und Corporate Design des Bundeskanzleramtes und der Bundesregierung, Foto- und Videoservice; Fotodatenbank.“ Zu dieser Abteilung gehören mehrere Referate: Jenes für „Social Media“: Drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind hier mit den Auftritten des Bundeskanzleramtes und der Bundesregierung betraut. Acht weitere Männer und Frauen sind im Referat „Websites des Bundeskanzleramtes“ aktiv und nehmen die technische Betreuung der digitalen Kommunikation wahr. Sechs sind im Referat „Foto- und Videoservice“ engagiert, zehn im Referat „Grafik und Corporate Design“. Aufgaben: „Internet-CI, Corporate Design des Bundeskanzleramtes (Print-Styleguide, Screen-Design, Druckwerke), auch für Online-Medien.“

Die siebenköpfige Abteilung „Informationsdienst“ macht „Medienmonitoring mit Fokus aktuelle Nachrichtenlage und ressortspezifische Relevanz; Redaktionelle Tätigkeiten im Bereich traditioneller Medien; Medienrecherchen und Serviceleistungen für das Ressort und dessen Bedienstete“. Wobei es zusätzlich ein Referat „Traditionelle Medien“ (drei Leute), ein Referat „Neue Medien“ (sechs) und ein Referat „Redaktion“ (fünf) gibt zur „Abfassung von Presse- und Websitetexten sowie von redaktionellen Beiträgen; Bearbeitung von Publikationen“.

Zu den – inklusive Pressesprechern – über 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht gezählt werden jene der bereichsübergreifenden Abteilung V/3, die für „Medien, Informationsgesellschaft, Parteienrecht, Parteien und Parteiakademienförderungen“ zuständig ist. Hier geht es insbesondere um Angelegenheiten des öffentlichen-rechtlichen und des privaten Rundfunks, aber eben auch um Förderungen nicht nur für Medien, sondern auch für Parteien.

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