BERICHT. Österreich ist beim EU-Defizitverfahren auf eine Ausnahme für Verteidigung angewiesen.
„Wir machen das nicht, weil wir Sorge hätten, dass der Budgetfahrplan nicht eingehalten werden kann“, sagte Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) laut Tageszeitung „Die Presse“. Es bezog sich darauf, dass er für Österreich beim EU-Defizitverfahren eine Ausnahme für Verteidigungsausgaben beantragt hat. Eine solche ist möglich und wird von mehreren Staaten genützt.
These: Ohne Ausnahme könnte Marterbauer das gesamtstaatliche Defizit im Laufe der Legislaturperiode nie und nimmer unter drei Prozent des BIP drücken. Im Bundesfinanzrahmen, der auf dieses Ziel ausgerichtet ist, sind für die Jahre 2027 bis 2029 nämlich noch keine steigenden Verteidigungsausgaben vorgesehen.
Zu ebensolchen hat sich die Bundesregierung jedoch in ihrem Programm bekannt. Im Rahmen eines Aufbauplans für das Bundesheer sollen die Ausgaben bis 2032 auf zwei Prozent des BIP verdoppelt werden. Dieser Plan ist längst in Umsetzung. So wird um sehr viel Geld zum Beispiel die Luftabwehr ausgebaut.
Der Landesverteidigungsbericht 2024/2025 lässt darauf schließen, dass schon bis 2029 von Jahr zu Jahr zunehmend deutlich mehr als eine Milliarde Euro zusätzlich über das hinaus aufgewendet wird, was im Bundesfinanzrahmen bisher vorgesehen ist. Anders ausgedrückt: Ohne Ausnahme dafür würde das Defizit nach Maastricht über drei Prozent des BIP bleiben.
Dann müsste die Regierung allein zur Ermöglichung entsprechender Verteidigungsausgaben weitere Sparpakete schnüren. Was politisch insofern schwer durchsetzbar wäre, als es hierzulande nach wie vor keine Auseinandersetzung mit Fragen der militärischen Sicherheit gibt – und damit auch die Bereitschaft, viel mehr dafür aufzuwenden, in weiten Teilen der Wählerschaft sehr begrenzt ist.
