BERICHT. Regierungsmitglieder beschäftigen Mitarbeiter über Arbeitsleihverträge. Sophie Karmasin tut das im Besonderen.
Erstens: Dass Regierungsmitglieder in ihren Kabinetten vertraute Persönlichkeiten über Arbeitsleihverträge beschäftigen, ist logisch und nachvollziehbar. Der Job ist hochpolitisch und befristet; von heute auf morgen kann er erledigt sein.
Zweitens: Mit wem Regierungsmitglieder die Arbeitsleihverträge abschließen, ist abgesehen insofern interessant, als es sich um eine Aussage über Nahe- und mögliche Abhängigkeitsverhältnisse handelt.
So viel vorweg. Der Neos-Abgeordnete Nikolaus Scherak hat sich in parlamentarischen Anfragen nach der Zusammensetzung der Kabinette erkundigt. Die ersten Antworten liegen vor. Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) hat 15 Mitarbeiter. Bei fünf davon gibt es einen Arbeitsleihvertrag – zwei Mal mit der Nationalbank und drei Mal mit dem Sozialdemokratischen Wirtschaftsverband.
Bei Landwirtschafts- und Umweltminister Andrä Rupprechter (ÖVP) spiegeln die Arbeitsleihverträge die Zuständigkeiten: Einmal mit dem Umweltbundesamt, einmal mit der Agrarmarkt Austria sowie einmal mit dem Österreichischen Bauernbund und einmal mit der Niederösterreichischen Landwirtschafskammer.
Etwas anders ist das bei Familien- und Jugendministerin Sophie Karmasin (ÖVP). Sie hat sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Fünf davon sind auf Basis eines Leihvertrags beschäftigt: einer mit der Industriellenvereinigung und vier mit dem Institut für Bildung und Innovation, das ebenfalls bei der Industriellenvereinigung angesiedelt ist.
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