BERICHT. Bundesverwaltungsgericht, Wettbewerbsbehörde, Weisungsrat – und Alterssicherungskommission ohne Chef:in.
ÖVP und Grüne blockieren sich gegenseitig. Nicht erst seit ein paar Wochen, sondern schon seit Monaten, ja Jahren. Eine Folge davon ist, dass sowohl das Bundesverwaltungsgericht (BvWG) als auch die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) ohne Präsident:in bzw. Generaldirektor:in sind. Bei der Wettbewerbsbehörde gibt es lediglich eine interimistische Führung.
Die Präsidenten der Oberlandesgerichte haben in Bezug auf das BvWG erst vor wenigen Tagen massive Kritik geübt: „Bleibt die Spitze eines Gerichts über einen längeren Zeitraum unbesetzt, stellt dies schon für sich allein genommen einen Fehler im System dar. Dieser Missstand wiegt umso schwerer, wenn davon das Bundesverwaltungsgericht als größtes österreichisches Gericht und Kontrollinstanz der Bundesverwaltung betroffen ist.“ Parteipolitische Überlegungen in der Sache seien auszuklammern.
ORF-Journalist Martin Thür berichtete auf Twitter, dass er bei der Vorbereitung für ein Interview über etwas Spannendes gestolpert sei: „Auch der Weisungsrat im Justizministerium ist seit Monaten nicht richtig besetzt.“ Der Weisungsrat entscheidet in clamorösen Fällen de facto, ob Anklage erhoben wird oder nicht. Die Ausschreibung sei Ende des vergangenen Jahres erfolgt, so Thür, die Entscheidung der Regierung aber noch offen.
Die Liste lässt sich fortsetzen: Vor bald zwei Jahren (!) hat Walter Pöltner seinen Rücktritt als Vorsitzender der Alterssicherungskommission angekündigt. Bis heute gibt es keinen Nachfolger. Aufgabe der gesetzlich verankerten Kommission ist es, regelmäßig einen mittel- und langfristigen Ausblick auf die Pensionsfinanzierung zu erstellen. Pöltner verabschiedete sich ausdrücklich „aus Frust“, weil die Politik die Sicherung „nicht ernst genug nimmt“.
Vor einem Jahr teilte Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung mit, die Kommission sei auch nach dem Rücktritt von Pöltner weiterhin voll handlungsfähig. Dennoch seien Verhandlungen zur Bestellung einer neuen Vorsitzenden, eines neuen Vorsitzenden im Gange. Abgeschlossen im Sinne einer Entscheidung, die auch umgesetzt ist, sind sie bis heute nicht. Im Organigramm der Kommission heißt es neben Vorsitz noch immer: „Vakant“.
Der oder die Vorsitzende ist vom Sozialminister im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Finanzminister zu bestellen, wie es im eigenen „Alterssicherungskommissionsgesetz“ heißt.