BERICHT. Richter sollen die Möglichkeit dazu erhalten. Arbeiterkammer „befürchtet“ längerfristige Ausweitung auf alle Berufsgruppen.
Ein bisschen krank und damit entsprechend weniger arbeiten, gibt’s nicht: Entweder ganz oder gar nicht, lautet die Devise in Österreich. Das soll sich ändern: Schon länger diskutiert, sieht eine Dienstrechtsnovelle nun einen Teilzeit-Krankenstand zumindest für Richter vor. Die Arbeiterkammer spricht sich dagegen aus: Es sei zu „befürchten“, dass ein solcher dann längerfristig für alle Berufsgruppen eingeführt werde.
Im Begutachtungsentwurf zur entsprechenden Dienstrechtsnovelle, die das Bundeskanzleramt plant, heißt es, dass Bedienstete nach längeren Krankenständen oft Schwierigkeiten hätten, „ihren Dienst sofort wieder in vollem Umfang aufzunehmen“. Um ihnen das zu erleichtern, solle die Möglichkeit geschaffen werden, auf ihren Antrag hin die Auslastung (bzw. Arbeitszeit) herabzusetzen. Befristet werden solle dies auf maximal zwei Jahre.
Außerdem sollen auch Bedienstete, bei denen aufgrund einer nicht heilbaren Erkrankung keine vollständige Wiederherstellung der Dienstfähigkeit zu erwarten ist, in Teilzeit-Krankenstand gehen können. Für diesen Fall ist keine Befristung vorgesehen.
Die Arbeiterkammer spricht sich in einer Stellungnahme gegen Teilzeit-Krankstände, die zunächst ausschließlich für Richter gelten sollen, aus: „Es ist zu befürchten, dass damit der erste, von den Auswirkungen noch eher harmlos erscheinende Schritt zur Einführung eines Teilkrankenstandes in ähnlicher Form auch im allgemeinen Arbeitsrecht gesetzt wird.“