BERICHT. … die 20,6 Milliarden Euro, die die Ministerien zuletzt „angespart“ hatten, sind allerdings von sehr begrenztem Wert.
Vor vielen Jahren herrschte in dem einen oder anderen Ministerium auf den 31. Dezember hin erhöhte Betriebsamkeit: Budgets wurden dann noch schnell aufgebraucht, um sie nicht verfallen zu lassen. 2009 entschärfte sich das: Seither können Rücklagen gebildet werden. Und so sind bis 2016 schon mehr als 20 Milliarden Euro zusammengekommen, wie Berichten des parlamentarischen Budgetdienstes zu entnehmen ist. Die Ursachen der Rücklagenbildungen liegen laut Budgetdienst „beispielsweise in Einsparungen, Überbudgetierungen von Auszahlungen oder Unterbudgetierungen von Einzahlungen, Projektverzögerungen oder in unerwarteten Mehreinnahmen“.
Große Bestände sind 2009 und 2010 aufgebaut worden. Mit 31. Dezember 2016 sind bereits 20,6 Milliarden Euro zusammengekommen. Mit Ende 2017 wurden 14,5 Milliarden Euro verzeichnet – wobei Voranschlagsbeträge, die Ministerin nicht Anspruch genommen haben, noch fehlen.
Grundsätzlich gibt es mehrere Arten von Rücklagen. Die wichtigste ist die sogenannte „Detailbudget-Rücklage“. Bei ihr entfällt die ursprüngliche Zweckbindung, so dass sie auch für andere Dinge herangezogen werden kann. Allerdings: „Rücklagen werden erst mit der Entnahme finanziert, sodass die Zuführung den Gebarungserfolg nicht belastet und erst die Rücklagenentnahme defiziterhöhend wirkt“, wie der Budgetdienst erläutert: „Im Rahmen des restriktiven Gebarungsvollzugs zur Einhaltung der haushaltspolitischen Zielvorgaben genehmigt das Finanzministerium daher Rücklagenentnahmen nur sehr eingeschränkt.“ Was das gesamte Rücklagen-System naturgemäß in Frage stellt – den Begriff „Rücklagen“ inklusive.
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