ANALYSE. Nachdem FLAF-Beiträge ohne Ausgleichsmaßnahmen gesenkt werden, soll der Schuldenstand des Reservefonds auf zweieinhalb Milliarden Euro ansteigen.
Die Steuerreform bringt vielen etwas, Arbeitgebern beispielsweise eine Senkung ihrer Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) ab dem kommenden Jahr. Das Ergebnis ist ein Defizit ebendort, wobei die Gegenfinanzierung in den Sternen steht, also offen ist, wie es wieder wettgemacht werden kann; das bedeutet, dass Familien im schlimmsten Fall mit Kürzungen rechnen müssen.
Familienleistungen, wie die Familienbeihilfe, werden aus dem FLAF finanziert; die Beiträge sind lohnsummenabhängigt. Lange Jahre hatte es Defizite gegeben, sodass 2014 etwa ein Schuldenstand von fast vier Milliarden Milliarden Euro zusammengekommen war. Zuletzt wurden Überschüsse verzeichnet, womit der Schuldenstand reduziert, aber noch lange nicht wettgemacht werden konnte, wie der Rechnungshof in einem Bericht feststellte: Es bestehe „weiterhin Handlungsbedarf“, so seine Ermahnung.
Allein: Die Bundesregierung hält sich nicht daran. Im Zuge der jüngsten Steuerreform wurde auch eine Senkung der FLAF-Beiträge ab dem kommenden Jahr beschlossen; und zwar unter dem Titel „Lohnnebenkostensenkung“, also ganz im Sinne des Wirtschaftsstandortes. Auf der anderen Seite steht jedoch eine schlechte Nachricht: Auf eine Gegenfinanzierung dieser Maßnahme wurde vergessen.
Die Folge: Der Schuldenstand des Reservefonds wird wieder steigen. Im Budgetbericht des Finanzministeriums heißt es wörtlich: „Da die Auszahlungen der UG 25 (Untergruppe 25, Familien; Anm.) die Einzahlungen im Jahr 2017 um voraussichtlich 102,9 Mio. € überschreiten werden, wird die Verschuldung des Reservefonds gegenüber dem Bund zum 31. Dezember 2017 um diesen Betrag steigen und voraussichtlich 2.430 Mio. € betragen.“