BERICHT. Durch Bund-Länder-Direktionen werde „Kompetenzzersplitterung nicht beseitigt“.
Großer Wurf ist die geplante Schulreform nach Ansicht des Rechnungshofes nicht. Im Gegenteil, besonders die vorgesehene Behördenstruktur könne „nur als Übergangslösung“ betrachtet werden, so das Prüforgan in seiner Stellungnahme zum entsprechenden Begutachtungsentwurf.
Zunächst die beste Nachricht für die verantwortlichen Regierungsmitglieder, Bildungsministerin Sonja Hammerschmid (SPÖ) und Staatssekretär Harald Mahrer (ÖVP): Die geplante Ausweitung der Schulautonomie bewertet der Rechnungshof positiv. Zumindest „in Teilen“, wie es in der Stellungnahme heißt, „da den Schulen damit die Möglichkeit für einen effizienteren Ressourceneinsatz und einer flexibleren Unterrichtsorganisation gegeben wird“.
Viel mehr Lob gibt es vom Rechnungshof nicht. Schon die vorgesehenen Bildungsdirektionen als „gemischte“ Bund-Länder-Behörden seien kritisch zu bewerten, „da die geplante Struktur und Zusammensetzung der Bildungsdirektionen die Kompetenzzersplitterung nicht zu beseitigen vermögen und sie damit aus seiner Sicht keine umfassende Reform darstellt“. Sie könnten vielmehr „nur als Übergangslösung betrachtet werden“.
Im Detail sieht der Rechnungshof bei den Bildungsdirektionen zahlreiche „Problempunkte“: „Unterschiedliche Interessen der Gebietskörperschaften; problematische Weisungszusammenhänge; potenziell divergierende Ergebnisse der Internen Revisionen (Bund, Länder); Steuerungsschwierigkeiten aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten im Personalwesen; unterschiedliche Dienstverhältnisse und -rechte mit unterschiedlichen Besoldungen bei gleichem Aufgabenbereich innerhalb einer Behörde und erhöhter Verrechnungsaufwand beim Sachaufwand“.
Bei den geplanten Schulclustern kann der Rechnungshof „keinen Mehrwert zur derzeitigen Rechtslage erkennen“.
Bei den geplanten Schulclustern kann der Rechnungshof „keinen Mehrwert zur derzeitigen Rechtslage erkennen“. So bemängelt er, „dass eine Clusterbildung in der derzeit vorgesehenen Form zwischen den mittleren und höheren Schulen (Bundesschulen) und Pflichtschulen nicht vorgesehen ist und innerhalb des Pflichtschulbereichs Berufsschulen ausgenommen sind. Damit wird bspw. die Möglichkeit der gemeinsamen Nutzung von Schulraum, aber auch eine schulübergreifende Zusammenarbeit zwischen allgemein bildenden höheren Schulen/berufsbildenden mittleren und höheren Schulen und Neuen Mittelschulen erschwert bzw. ausgeschlossen.“
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