Asylrecht: Warum Kurz ein Veto einlegen müsste

ANALYSE. Experten und Interessenvertreter bestärken die Annahme, dass die Reformpläne nicht nur menschenrechtswidrig, sondern auch integrationsfeindlich sind.

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ANALYSE. Experten und Interessenvertreter bestärken die Annahme, dass die Reformpläne nicht nur menschenrechtswidrig, sondern auch integrationsfeindlich sind.

Dass die Bundesjugendvertretung die geplante Asylrechtsnovelle kritisiert, kann Sebastian Kurz nicht egal sein. Zu ihren wichtigsten Mitgliedsorganisationen zählt schließlich die Junge ÖVP, deren Chef der 29-Jährige ist. Vor allem aber bekleidet Kurz auch die Funktion des Integrationsministers. Und da muss ihm die Stellungnahme der Rechtsanwaltskammer zum entsprechenden Begutachtungsentwurf zu denken geben. Doch eines nach dem anderen.

Die Bundesjugendvertretung stößt sich ganz besonders an der geplanten Einschränkung des Familiennachzugs. Dabei handle es sich um Eingriffe in Grundrechte wie dem Recht auf Familie gemäß Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Davon betroffen wären vor allem auch subsidiär Schutzbedürftige; ein Nachzug von Angehörigen ist in ihrem Fall frühestens nach drei Jahren vorgesehen. Das ist laut Bundesjugendvertretung „nicht zu rechtfertigen“, zumal es „mehreren Artikeln der UNO-Kinderrechtskonvention (z.B. Artikel 3, 10 und 22)“ widerspreche.

„Dies könnte eine eben erst begonnene Integration nachhaltig behindern.“ (Rechtsanwaltskammer)

Die Rechtsanwaltskammer sieht wiederum ein Problem darin, dass bei anerkannten Flüchtlingen nach drei Jahren eine Überprüfung darüber stattfinden soll, ob sie nicht wieder in ihre Heimat zurückgeschickt werden könnten. Die negativen Folgen für die Integration dieser Menschen seien absehbar, so die Anwälte. Begründung: Potenzielle Arbeitgeber und Vermieter könnten mit ihnen zunächst entweder „überhaupt keine Verträge über die Vergabe einer Wohnung oder eines Arbeitsplatzes mehr abschließen oder aber Mietverträge nur befristet abschließen bzw. bestehende Beschäftigungsverhältnisse mit nahendem Ablauf der ersten drei Jahre aufkündigen. Dies könnte eine eben erst begonnene Integration nachhaltig behindern und außerdem gravierende Folgekosten in anderen Bereichen (insb. AMS) nach sich ziehen.“

> Zur Asylrechtsnovelle (Begutachtungsentwurf) und den Stellungnahmen dazu

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