ANALYSE. Bundeskanzler schließt Einkommensverluste aus – Gemäß Regierungsprogramm sind sie inkludiert.
„Die Menschen müssen nicht länger arbeiten und werden auch nicht weniger verdienen“, sagt Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) in einem Interview mit der Tageszeitung „Österreich“ zur geplanten Flexibilisierung der Arbeitszeit. Damit widerspricht er dem Regierungsprogramm. Demnach sollte es sehr wohl zu Einkommensverlusten kommen können.
Das Regierungsprogramm sieht vor, dass die Höchstgrenze der Arbeitszeit auf zwölf Stunden pro Tag sowie die 60 Stunden pro Woche verlängert wird. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit soll 48 Stunden nicht überschreiten, gesetzliche Überstundenregelungen sollen unverändert bleiben. Allerdings vorgesehen ist zusätzlich ein Extrapunkt: „Mehrmalige Übertragungsmöglichkeit von Zeitguthaben und Zeitschulden in den jeweils nächsten Durchrechnungszeitraum durch Kollektivvertrag.“ Und das würde – Zustimmung der Kollektivvertragspartner vorausgesetzt – sehr wohl auf Einkommensverluste hinauslaufen.
Im Gastgewerbe ist derzeit beispielsweise eine wöchentliche Normalarbeitszeit von 48 Stunden möglich, wenn innerhalb eines Durchrechnungszeitraumes von 26 Wochen die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 40 Stunden beträgt. Ähnliche Regelungen gibt es auch in anderen Bereichen, etwa im Handel. Wird die durchschnittliche Wochenarbeitszeit am Ende des Zeitraumes überschritten, fallen Überstundenzuschläge an. Bei einer Übertragungsmöglichkeit der Überstunden auf den nächsten Zeitraum könnten diese dagegen entfallen, wenn dann weniger Stunden gearbeitet wird.
Von den dreieinhalb Millionen unselbstständig Beschäftigten leisteten 2015 laut Statistik Austria 671.800 Überstunden – wobei diese bei 532.400 bezahlt und bei immerhin 114.100 unbezahlt waren.