Bundeszuschuss zur Pensionsversicherung: Rauf, runter, rauf

BERICHT. Gegenüber dem Vorjahr gab es im 1. Quartal 2018 wieder einen kräftigen Anstieg.

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BERICHT. Gegenüber dem Vorjahr gab es im 1. Quartal 2018 wieder einen kräftigen Anstieg.

2,77 Milliarden Euro betrug der Bundeszuschuss zur Pensionsversicherung im 1. Quartal 2018. Das ist den Vollzugsdaten des Finanzministeriums zu entnehmen. Gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres entspricht das einem kräftigen Anstieg von fast 400 Millionen Euro. Die Sache ist allerdings relativ.

Reiht man die Bundeszuschüsse, die in den vergangenen Jahren jeweils im ersten Quartal fällig geworden sind, geht’s zunächst rauf, dann runter und nun wieder rauf; wobei heuer noch nicht einmal das Niveau des Jahres 2013 erreicht ist.

Wie das? Ganz einfach: Im Februar 2017 überwies die Bank Austria für die Übertragung ihrer Mitarbeiter der Pensionsversicherungsanstalt 790 Millionen Euro. Ohne diesen Einmaleffekt wäre der Bundeszuschuss im ersten Quartal des vergangenen Jahres um 790 Millionen Euro höher ausgefallen.

Diesem „Einmaleffekt“ wird man allerdings noch öfter begegnen; das Geld floss aufgrund von Rechtsunsicherheiten nämlich noch einmal hin und zurück und wurde dann vom Finanzministerium in zwei Raten verbucht. Kompliziert? Ja.

Die Erläuterungen des Ressorts zum Sachverhalt im Wortlaut: „Im April 2017 hat die PVA (Pensionsversicherungsanstalt; Anm.) den Betrag an die Bank Austria, aus Gründen der Rechtssicherheit, rücküberwiesen. Erst nach Vorliegen des VfGH-Erkenntnisses erfolgte im November 2017 eine erneute Überweisung der Bank Austria an die PVA iHv. 768,1 Mio. €. Da dies gegen Jahresende stattfand, konnte nicht der gesamte Betrag der Bank Austria bei den Bundeszuschüssen, sondern nur 272,8 Mio. € berücksichtigt werden. Der Restbetrag von 495,3 Mio. € wurde beim Bundeszuschuss an die PVA im Februar 2018 gegengerechnet. Nichtsdestotrotz ergibt sich gegenüber der Vergleichsperiode des Vorjahres ein Mehrbedarf, da im Februar 2017 zur Vermeidung von Überliquidität keine Überweisung an die PVA erfolgt ist.“

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