BERICHT. Vom Rechnungshof werden kaum noch Parteispenden veröffentlicht. Viel größere Geldflüsse bleiben geheim.
Der Bauindustrielle Hans Peter Haselsteiner mag den Präsidentschaftskandidaten Alexander Van der Bellen finanziell und kampagnenmäßig („Nein zum Öxit“) unterstützen, hat dabei aber nicht auf die NEOS vergessen: Wie der Rechnungshof vermeldet, überwies er der Partei vergangene Woche 100.000 Euro. Das war seine erste Spende an die Partei in diesem Jahr. 2015 überwies er ihr insgesamt 200.000 Euro.
Die Transparenzdatenbank, die der Rechnungshof da führt, enthält heuer überhaupt wenige Eintragungen: Daneben 50.001 Euro von Frank Stronach an seine Partei bzw. 718.329,13 Euro dieser an die steierische Landesorganisation. Das war’s.
Es gibt daneben noch größere Geldflüsse; sie lassen sich jedoch nur erahnen.
Man sollte jedoch nicht glauben, dass das die einzigen Geldflüsse abseits der gesetzlich geregelten Parteienförderung sind. Es gibt daneben noch größere als die Spenden; sie lassen sich jedoch nur erahnen: Gelder, die Parteien von „Berufs- und Wirtschaftsverbänden und anderen Interessenvertretungen mit freiwilliger Mitgliedschaft“, wie sie der Gewerkschaftsbund oder die Industriellenvereinigung darstellen, müssen nicht unmittelbar veröffentlicht werden. Davon müssen die Parteien nur „Abgaben von Zuwendungen“ in Höhe von 15 Prozent an den Fiskus abliefern. Und laut Finanzministerium kamen an solchen Abgaben heuer in den ersten drei Quartalen 0,5 Millionen Euro zusammen. Hochgerechnet flossen unter diesem Titel also rund 3,3 Millionen Euro an die Parteien. Von wem wie viel bzw. an wen wie viel ist jedoch unbekannt.
Wie von dieSubstanz.at bereits ausgeführt, sind die Transparenzbestimmungen auch beim Präsidentschaftswahlkampf eine Farce: Vom Rechnungshof wurde erst eine Liste – jene von Rudolf Hundstorfer (SPÖ) – veröffentlicht. Von seinen ebenfalls im April ausgeschiedenen Mitbewerbern liegt nach wie vor nichts vor. Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer, die noch im Rennen sind, mögen dagegen noch Zeit haben, ihre Unterlagen abzugeben. Ist die Wahl einmal geschlagen, bringen die Angaben den Wählern jedoch nicht mehr viel. Bis dahin können die beiden diese freiwillig nennen. Gesetzlich dazu verpflichtet sind sie nicht.