ANALYSE. Parteienvertreter maßen sich an, die Rechte des Staatsoberhauptes zu beschneiden. Das geht zu weit.
Zumindest in dieser Hinsicht muss man den Freiheitlichen dankbar sein. Ausgerechnet den Freiheitlichen: Sie, die das Amt des Bundespräsidenten einst abschaffen wollten, stellen sich nun gegen Überlegungen, die Kompetenzen zu beschneiden. Wobei man natürlich darüber streiten kann, ob er zur „Legitimierung unehelicher Kinder“ wirklich notwendig ist. Oder als Oberbefehlshaber des Bundesheeres. Wenn man ihn aber auch noch bei Regierungsbildungen beschneidet (Grünen-Plan) oder ihm die Prüfung und Beurkundung von Bundesgesetzen wegnimmt (ÖVP-Plan), dann stellt sich logischerweise eine heikle Frage: Wozu brauchen wir ihn überhaupt noch?
Von einer demokratischen Warte aus gesehen muss man diese Frage schon immer stellen: Eine Republik hat demnach kein Staatsoberhaupt nötig, das irgendwie auch ein Überbleibsel aus monarchischen Zeiten ist. Seine Legitimation erhält er aber immerhin über eine Volkswahl. Das macht die Sache erträglich.
Wer das Amt des Bundespräsidenten beschneiden möchte, der sollte gefälligst das Einverständnis des Volkes einholen.
Womit wir beim entscheidenden Punkt im Hinblick auf die nunmehrigen Parteienverhandlungen über die Kompetenzen des Bundespräsidenten angelangt wären: Dieses eine Amt gehört aufgrund der Direktwahl mehr als jedes andere dem Volk. Wer es beschneiden möchte, der sollte daher gefälligst auch dessen Einverständnis einholen. Sonst nimmt er ihm etwas weg; und zwar in einer unerträglichen Art und Weise anmaßend.
Und das hätte dann eine schwerwiegende Folge, wie auch Ex-Bundespräsident Heinz Fischer zuletzt andeutete: Wenn der Bundespräsident in Zukunft noch weniger Zuständigkeiten hat, dann kann man auch die Volkswahl streichen; für (fast) nichts ist ein Urnengang schließlich überflüssig.