Stabilitätsprogramm: Kalte Progression bleibt

BERICHT. Zumindest bis 2021 ist eine Abschaffung „offensichtlich nicht eingepreist“, wie der Budgetdienst des Parlaments vermerkt. 

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BERICHT. Zumindest bis 2021 ist eine Abschaffung „offensichtlich nicht eingepreist“, wie der Budgetdienst des Parlaments vermerkt.

Zu schreiben, das „Regierungsprogramm 2017/2018“ sei noch druckfrisch, wäre zwar übertrieben; alt ist es aber noch nicht, wurde es doch erst im Jänner fixiert. Und trotzdem ist es nur noch bedingt gültig: Auf eine definitive Abschaffung der Kalten Progression mit 1. Jänner 2019 haben sich SPÖ und ÖVP in der damals vereinbarten Version bisher nicht verständigen können. Das muss man jetzt nicht verstehen, ist aber so. Auch die für April vorgesehene Verabschiedung einer Regierungsvorlage ist nicht zustande gekommen.

Ob die Abschaffung der Kalten Progression in den nächsten Jahren zustande kommen wird, ist unter diesen Umständen fraglich. So gesehen kann man sagen, dass Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) beim Erstellen des Stabilitätsprogramms bis 2021 vom schlechtesten Fall für den Steuerzahler ausgegangen ist; nämlich, dass die Kalte Progression über 2019 hinaus bleibt.

Bis dahin wird die Kalte Progression das Lohn- und Einkommensteuer-Aufkommen so oder so weiter extra in die Höhe treiben. Der Budgetdienst des Parlaments schreibt in einer Analyse zum Stabilitätsprogramm von einer „dynamischen Entwicklung“. Summa summarum werde der Anstieg im Schnitt ganze 4,6 Prozent pro Jahr betragen. Und was die Zeit nach 2018 betrifft, so ist eine Abschaffung der Kalten Progression laut dem Budgetdienst „offensichtlich nicht eingepreist“.

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