ANALYSE. Was es heißt, wenn sich schon Othmar Karas gezwungen sieht, die schnellere Abschiebung straffälliger Asylwerber zu fordern.
Vor der Nationalratswahl 2017, als sie noch miteinander gestritten haben, bezeichnete FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache den damaligen Außenminister und heutigen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) schon einmal als „Kopiermaschine“; und in einer Art Zeugnis gab er Kurz im Fach „Bei HC abschreiben“ ein glattes Sehrgut. Ganz daneben lag Strache ja nicht: Eine konsequente Politik gegen Fremde haben er und Seinesgleichen schon gefordert, als Kurz noch mehr „Willkommenskultur“ einmahnte. Um 2016 änderte sich dessen Ausrichtung jedoch völlig: Im Wissen, dass der freiheitliche Kurs bei einer relativen Mehrheit am besten ankommt, schwenkte er auf diesen um, propagierte null Zuwanderung ins Sozialsystem ebenso wie die Schließung von Mittelmeer- und Balkanrouten. Nur so schaffe er das schier Unmögliche, nämlich einen Wahlsieg am 15. Oktober 2017.
Wer damals geglaubt hat, die Freiheitlichen würden sich in einer schwarz-blauen Koalition bändigen lassen, sollte enttäuscht werden. Besonders Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) ist um nichts staatstragender geworden. Im Sinne seiner Partei betreibt er vielmehr weiter wirkungsvolle Politik gegen Flüchtlinge. Sie sind demnach eine Bedrohung. Jeder Mord gilt als Bestätigung dafür.
Die ÖVP steht dem Ganzen ohnmächtig gegenüber. Von Kurz abwärts weiß sie sich im Grunde nur zu helfen, indem sie Kickl letzten Endes halt doch folgt. Zwischendurch mag er mit der Infragestellung der Europäischen Menschenrechtskonvention Dinge sagen, die man so nicht sagen darf und die daher zurückgewiesen werden müssen. In der Sache aber wird er bestätigt.
„Auf das Refoulement-Verbot können sich zunächst alle berufen – einschließlich Deserteure, Straftäter, Terroristen, Asylbewerber oder Flüchtlinge.“
Auch Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) findet, dass straffällig gewordene Asylwerber rigoros abzuschieben sind. Und auch Othmar Karas sieht sich, nicht ohne Betonung, dass die allgemein gültigen Grundrechte zu beachten seien, gezwungen, festzustellen: „Straffällige Asylwerber müssen schneller als bisher aus der EU verwiesen werden können.“
Der Druck auf die ÖVP muss extrem groß sein. Sie hat sich da auf etwas eingelassen, bei dem sie die Getriebene ist und im besten Fall vielleicht noch einen Wahlerfolg erzielen kann; ihren Kurs aber bestimmt sie längst nicht mehr selbst. Und das inkludiert wiederum, dass sie Erwartungshaltungen schürt, die sie letzten Endes nicht erfüllen kann. Bespiel: Wenn soger der bisher gemäßtigte Othmar Karas im ersten Satz seines etwas längeren Facebook-Postings erklärt, dass straffällige Asylwerber schneller als bisher ausgewiesen werden müssen, dann wird kaum ein Bürger das so verstehen, dass man da halt schon ein paar Einschränkungen beachten muss, die verhängnisvollerweise sehr weitreichend sind. Nach dieser Ansage werden die meisten Bürger auf jede Nicht-Abschiebung vielmehr empört reagieren.
Viele, wenn nicht die meisten Asylwerber können gar nicht abgeschoben werden.
Der wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestages hat ein Papier zum Grundsatz der Nicht-Abschiebung bzw. dem Gebot des „Non Refoulement“ verfasst. Die Botschaft: Niemand darf in einen Staat geschickt werden, in dem ihm eine Verletzung fundamentaler Menschenrechte (zum Beispiel durch Folter) droht. Und: „Auf das Refoulement-Verbot können sich zunächst einmal alle Menschen berufen – einschließlich Deserteure, Straftäter, Terroristen, Asylbewerber oder Flüchtlinge.“
Zweitens: Die meisten Flüchtlinge kommen aus Staaten, bei denen eine Abschiebung dorthin gegen das „Refoulement“-Verbot verstoßen würde.
Drittens: Möglich wäre eine Abschiebung in „sichere Drittstaaten“. Das setzt die Übernahmebereitschaft dieser Staaten voraus. Entsprechende Vereinbarungen sind jedoch rar. Soll heißen: Viele, wenn nicht die meisten Asylwerber können gar nicht abgeschoben werden.
Woraus alles in allem folgt: Im Fall des Falles müssen die Straftäter ihre Freiheitsstrafe in Deutschland (bzw. Österreich) verbüßen. Nachsatz des wissenschaftlichen Dienstes: „Dies entspricht im Übrigen dem staatlichen Strafanspruch gegenüber einem rechtskräftig Verurteilten. Die Möglichkeit, dass ausländische Straftäter ihre Haft in ihrem Heimatstaat verbüßen, scheidet in einem solchen Fall aus.“
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