ANALYSE. FPÖ-Bundesparteiobmann könnte durchgreifen. Und wie, wenn er wollte.
Politisch hat der Wissenschaftler Peter Filzmaier natürlich recht: Demnach ist es „keine Schutzbehauptung“ von FPÖ-Bundesparteichef Heinz-Christian Strache, dass dieser der niederösterreichischen Landespartei die Kür von Spitzenkandidat Udo Landbauer zum Landesrat nicht vorschreiben kann. „Das ist ähnlich unvorstellbar wie, dass Sebastian Kurz Johanna Mikl-Leitner anruft und ihr vorschreiben will, wer Landesrat wird oder nicht“, so Filzmaier laut ORF.AT.
Wenn er denn wirklich wollte, könnte Strache jedoch durchgreifen. Das lehrt die Erfahrung; und das machen auch die Satzungen deutlich. Vor drei Jahren hat Strache die Salzburger Landes-FPÖ-Spitze aus der Partei ausgeschlossen. Die Leute hätten sich „hinterfotzig“ verhalten, wurde er damals von der Tageszeitung „Der Standard“ zitiert.
Die Satzungen räumen dem Bundesparteiobmann weitreichende Möglichkeiten ein. Zunächst einmal ist ein Ausschluss eines Mitglieds zum Beispiel dann möglich, wenn dessen Verhalten geeignet ist, „das Ansehen der Partei zu schädigen“. Stellt sich die Frage: Wenn das im Falle Landbauers noch nicht passiert ist, ist seine „Germania“-Geschichte nach allgemeinen Verständnis ebendort nicht parteischädigend? Offenbar. Doch das ist ein anderes Kapitel.
Ausgesprochen werden kann ein Ausschluss durch den zuständigen Landesparteivorstand; was jetzt nach einer Hürde für Strache klingt. In seinem Sinne würde es jedoch noch § 17 geben: Der Bundesparteiobmann kann „allen Mitgliedern und Funktionären, wie auch den Angestellten der Partei, – unter Wahrung der finanziellen und organisatorischen Unabhängigkeit der Landespartei – Weisungen erteilen und bei Gefahr in Verzug vorläufige Maßnahmen treffen, die der unverzüglich einzuholenden Bestätigung durch die Bundesparteileitung oder den Bundesparteivorstand bedürfen.“
Womit Strache also einen Hebel hätte, Landbauer per Weisung oder vorläufiger Maßnahme oder wie immer er das nennen will, als Landesrat zu verhindern; er müsste diesen nur nützen und sich das hinterher durch seine Parteiführungskollegen absegnen lassen.
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