ANALYSE. Finanz- und Innenministerium wollen die staatliche Unterstützung für Hilfsorganisationen um die Spenden kürzen, die sie erhalten. Wenn das durchgeht, muss das auch bei den Parteien geschehen.
Was die Parteienförderung betrifft, ist Österreich zumindest Vize-Weltmeister hinter Japan: Auf Bundesebene werden heuer insgesamt 61,9 Millionen Euro verteilt. Gut die Hälfte davon ließt allein an SPÖ und ÖVP. Die FPÖ erhält 14,6 Millionen Euro, die Grünen bekommen knapp neun Millionen Euro, an NEOS und das Team Stronach fließen jeweils vier bis fünf Millionen Euro.
Finanz- und Innenministerium wollen nun bei den Flüchtlingshilfsorganisationen ein Präjudiz schaffen, das letzten Endes auch die Parteienförderung schmälern müsste: Förderungen sollen um das Ausmaß reduziert werden, das Caritas, Hilfswerk und Co. an Spenden erhalten.
Auf Facebook hagelte es umgehend Protest. Eine Gruppe, die sich als Bundesministerium für Anstand ausgab, „verkündete“: Parteispenden werden ab sofort direkt von der Parteienförderung abgezogen.
Ganz so abwegig wäre das nicht. Im Gegenteil: Die gängigste Begründung für die hohe Parteienförderung in Österreich lautet, dass man Parteien nicht von Milliardären und irgendwelchen (reichen) Interessensvertretern abhängig machen wolle.
Die letzte Erhöhung der Parteienförderung wurde 2012 vom damaligen ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf damit begründet, dass man aufgrund neuer Transparenzbestimmungen damit rechnen müsse, dass „kaum mehr Spenden an Parteien fließen“ werden. Kopf sprach sogar von „kommunizierenden Gefäßen“. Den zu erwartenden Rückgang durch mehr Förderung „zu kompensieren“, sei daher „durchaus legitim“.
Im Umkehrschluss wäre es also nur logisch, die Förderungshöhe an das Spendenaufkommen zu koppeln. Das einzige Problem, das dagegen spricht, ist pikanterweise nach wie vor fehlende Transparenz: Grundsätzlich müssen Zuwendungen offengelegt werden, sofern sie nicht von Interessensvertretungen wie der Industriellenvereinigung oder dem Gewerkschaftsbund stammen. Sprich: Das tatsächliche Volumen ist nicht bekannt; und das macht eine Gegenrechnung unmöglich.