Kickl verlässt den Verfassungsbogen

ANALYSE. Und setzt den Kanzler unter Zugzwang: Gelten ganz grundsätzliche Bestimmungen noch, denen eben auch die einfache Politik zu folgen hat?

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ANALYSE. Und setzt den Kanzler unter Zugzwang: Gelten ganz grundsätzliche Bestimmungen noch, denen eben auch die einfache Politik zu folgen hat? 

„Das Recht muss Politik folgen, nicht Politik dem Recht“, setzte Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) im ORF-Report an, die Europäische Menschenrechtskonvention in Frage zu stellen. Kickl weiß wohl, dass das so logisch klingt, dass ihm gar nicht so einfach beizukommen ist. Weil es darüber hinwegtäuscht, dass Recht nicht gleich Recht ist. Hier bestehen vielmehr Unterschiede. Das Recht, das Kickl meint, ist für die schwarz-blaue Koalition unantastbar. Es befindet sich auf Verfassungsrang: Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass es zu den grundsätzlichen Regelungen gehört, die auch von der (einfachen) Mehrheit nicht einfach so abgeändert werden können. Sprich: Ihre Politik hat diesem Recht zu folgen.

Doch was reden wir: Der Innenminister ist sich dessen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichekit ohnehin bewusst. Signale sind ihm wichtiger: Kickl hat klargemacht, dass Flüchtlinge keine Menschen im Sinne der Menschenrechtskonvention seien; sie genießen für ihn nicht den Schutz, der darin verbrieft ist.

Als wären Menschenrechtsbestimmungen schuld an den Missständen im Asylwesen.

Das kann man mit einer solchen Bestimmtheit sagen, weil Kickl das auch ganz konkret zum Ausdruck bringt. Vor einer Woche meinte er laut „Vorarlberger Nachrichten“ nach dem Besuch von Polizeiposten beispielsweise: „Ich habe da Dinge gesehen, bei denen man sich wundert. Was man einem Asylanten wohl nicht zumuten würde, ist manchmal leider für Polizistinnen und Polizisten in diesem Land die Arbeitsrealität.“ Die Message: Wenn etwas nicht einmal einem „Asylanten“ zugemutet wird, dann ist es ganz und gar unwürdig.

Infam bei alldem ist, dass der Innenminister so tut, als wären Menschenrechtsbestimmungen schuld an den Missständen im Asylwesen: Damit täuscht er darüber hinweg, dass die Asyl- und Fremdenrechtsgesetze laut Rechtsanwaltskammer de facto unanwendbar sind (zu viel Pfusch); oder dass Asylbehörden überfordert sind; oder dass etwa der nö. FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl alles zur Eskalation beiträgt, indem er Jugendliche wie Schwerverbrecher behandeln lässt; oder dass die geplanten Änderungen bei der Mindestsicherung laut Richtervereinigung nicht zu weniger, sondern zu mehr Kriminalität führen könnten.  

Und der Bundeskanzler schaut zu. „Nicht streiten“ geht vor.

Eher ist es so, dass Recht für Kickl einer gewissen Stimmungsmache zu folgen haben. Und dass sich die Politik das richtet, wir es ihr gefällt. Und zumal er sich dabei nicht einmal an Grundrechte gebunden fühlt, verlässt er das, was der Alt-ÖVP-Politiker Andreas Khol einst als „Verfassungsbogen“ bezeichnet hat. Es versucht, sich seine eigene Ordnung zu schaffen. Und Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) schaut zu. „Nicht streiten“ geht vor.*

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*Der Kanzler reagierte im Laufe des 24. Jänner. Siehe z.B. derStandard.at-Bericht dazu.

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