Hintertür auch im äußersten Westen

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BERICHT. Strengeres Parteiengesetz in Vorarlberg ermöglicht ebenfalls Umgehungskonstruktionen über parteinahe Vereine.

Was in Vorarlberg angekündigt ist, ist vielversprechend. Ein sehr strenges Parteiengesetz nämlich. Beim nun vorliegenden Gesetzesantrag gibt es jedoch eine Ernüchterung: Die Definition parteinaher Organisationen ermöglicht Umgehungskonstruktionen. Ein Regelungsvorschlag des Rechnungshofes wird schlicht ignoriert.

„Nahestehende Organisationen“ sind laut geplantem Vorarlberger Parteiengesetz solche, die eine Partei unterstützen oder an ihrer Willensbildung mitwirken; das muss aber „in den Rechtsgrundlagen oder Satzungen einer Organisation oder der Partei festgelegt“ sein. Wie hier berichtet, sah der Rechnungshof schon vor Monaten in seinem Vorschlag für eine Neuregelung genau darin jedoch ein Problem: Statuten seien „willkürlich veränderbar“. Daher wäre es besser, an die „faktische Ausprägung“ der Parteinähe einer Organisation anzuknüpfen. Anhaltspunkte dafür würden sich bestimmen lassen. Wie auf Bundesebene soll das nun aber auch in Vorarlberg offenbar ignoriert werden.

Warum wäre eine umfassende Regelung wichtig? Weil Ex-Vizekanzler und -FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache im Ibiza-Video von einer Praxis berichtet hat, über parteinahe Vereine Gelder fließen zu lassen; diese Vereine unterliegen nicht dem Parteiengesetz, daher müssen die Gelder auch nicht offengelegt werden. Vielfach erwähnt wird in diesem Zusammenhang auch der ÖVP-Seniorenbund: Als Teilorganisation der Partei unterliegt er den Transparenzbestimmungen, als Verein, als der er wahlweise auftritt, nicht sicher (der Rechnungshof sagt in Bezug auf den ÖVP-Rechenschaftsbericht 2019 ja, die Partei nein).

In Vorarlberg soll der Rechnungshof immerhin ohne größere Umwege in die Parteibücher schauen können als auf Bundesebene. Allerdings ist das auch schon wieder weniger wert, wenn „faktische“ Teile der Parteien darin gar nicht aufscheinen.

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