BERICHT. Elf Millionen plus für EU-Wahlkampf sowie Erhöhung der allgemeinen Förderung.
Für 2018 ist sowohl die Anpassung der Politikerbezüge als auch die der Parteienförderung ausgesetzt worden. Für 2019 wird es auf Vorschlag von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) nur eine Erhöhung der Bezüge von Spitzenpolitikern geben. Was die Parteienförderung betrifft, so ist ein saftiges Plus bereits budgetiert.
„Wir wollen im System sparen und dazu sollen auch die Parteien einen Beitrag leisten“, hatte der Kanzler einer Anpassung der Parteienförderung im März eine Absage erteilt. „Daher ist es angebracht, dass wir hier mit gutem Beispiel vorangehen und diese fünfprozentige Erhöhung der Parteienförderung einsparen“, assistierte der Vizekanzler. Hintergrund: Die Anpassung wird fällig, sobald über die Jahre ein Schwellenwert von fünf Prozent überschritten ist. Heuer wäre es laut Rechnungshof soweit gewesen. Kurz und Strache wollten jedoch nichts davon wissen; also wurde im Nationalrat beschlossen, diese Anpassung auszusetzen.
Für 2019 ist sie nun jedoch fix eingeplant bzw. budgetiert: Alles in allem wird die Parteienförderung nach 29,9 Millionen Euro heuer dann 41 Millionen Euro betragen. Laut den Erläuterungen im entsprechenden Budget-Begleitheft des Finanzministeriums ist darin die Wahlkampfkosten-Rückerstattung enthalten, die es im Falle der EU-Wahl noch gibt, sowie ausdrücklich auch die „Valorisierung der Parteienförderungen“.
Österreich zählt weltweit zu den Ländern mit der höchsten Parteienförderung. Zuletzt hat die FPÖ angekündigt, die Republik auf Schadenersatz zu klagen; sie will 3,4 Millionen, die ihr infolge der Wiederholung der Bundespräsidentenwahl 2016 an Wahlkampfkosten angefallen sind – wobei die Wiederholung des zweiten Durchgangs auf ihre Anfechtung zustande gekommen ist.
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