Pensionisten vergaßen eigene Petition

BERICHT. Stimmrecht in den Krankenversicherungsträgern bleibt den Seniorenvertretern verwehrt.

-

BERICHT. Stimmrecht in den Krankenversicherungsträgern bleibt den Seniorenvertretern verwehrt. 

Vergangenen Dezember freuten sich die Seniorenvertreter Karl Blecha (SPÖ) und Andreas Khol (ÖVP) über den Start einer Petition für ein Stimmrecht von Pensionisten in den Krankenversicherungsträgern. Seither ist es auf der Parlamentshomepage möglich, sie auch online zu unterstützen. Das Ergebnis ist jedoch bescheiden: 31 Unterschriften. Am Donnerstag befasst sich der Petitionsausschuss damit. Die Forderung dürfte jedoch nicht mehr umgesetzt werden.

„Die Pensionisten tragen maßgebend zur Finanzierung des Krankenversicherung bei, sind aber nicht entsprechend in den Organen vertreten“, unterstrich Blecha zum Start der Petition. Nachsatz: „Wir halten den Ausschluss der Pensionisten von dem Mitsprachrecht für verfassungswidrig.“ Die Petition sei daher ein „erster wichtiger Schritt zur Erfüllung des von uns geforderten Mitsprachrechts”, so Blecha. Ähnlich Andreas Khol: Er stellte gar schon fest, dass man dem „Ziel auf echte Mitbestimmung einen guten Schritt näher“ sei.

Ein Irrtum, wie sich heute zeigt. Zwar ist die Einbringung der Petition von fünf Abgeordneten unterstützt worden: Johann Hell (SPÖ), Gertrude Aubauer (ÖVP), Werner Neubauer (FPÖ), Judith Schwentner (Grüne) und Marcus Franz (damals TS, heute ÖVP); und zwar ist es noch immer möglich, eine Unterstützungserklärung abzugeben. Zum Zwischenstand heißt es nach einem halben Jahr auf der Parlamentshomepage jedoch: „In der XXV.GP haben bereits 31 Personen eine Zustimmungserklärung abgegeben.“ In Worten: einunddreißig.

Auch wenn noch ein paar Hundert zusammenkommen würden, bliebe es damit bei einer der erfolglosesten Petitionen. Von einer Umsetzung will Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) allerdings so oder so nichts mehr wissen. In einer Stellungnahme ließ sie zuletzt mitteilen, dass Pensionisten ohnehin schon in Beiräten säßen. Und dass ein Stimmrecht für Beitragsmitglieder aufgrund ihrer eingeschränkten Aufgaben und Verantwortlichkeiten „nicht geboten“ sei.

Könnte Sie auch interessieren

GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner